Krefeld Beschluss zum Deich: Nur für Fußgänger

Krefeld · Die Bezirksvertretung Uerdingen schmetterte einen Antrag ab, auf dem Deichweg das Radfahren zu erlauben.

 Wie seit der inoffiziellen Eröffnung vor genau einem Jahr praktiziert, soll es bleiben: Der Rheindeich ist Fußgängern, Rollifahrern - und auch Musikzügen vorbehalten. Radler dürfen dort nicht fahren.

Wie seit der inoffiziellen Eröffnung vor genau einem Jahr praktiziert, soll es bleiben: Der Rheindeich ist Fußgängern, Rollifahrern - und auch Musikzügen vorbehalten. Radler dürfen dort nicht fahren.

Foto: Mark Mocnik

Am Tagesordnungspunkt "Radwegeplanung auf dem Rheindeich" zeigte sich Bezirksvorsteher Jürgen Hengst bei der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Uerdingen auch persönlich interessiert. In der Bürgerfragestunde war deutlich geworden, dass der begeisterte Radfahrer von etlichen Bürgern gesehen worden war, wie er trotz des bestehenden Verbotes die Deichkrone mit dem Rad befahren habe. Im Gegensatz zu vielen anderen Radlern sei er aber rücksichtsvoll und vorsichtig gefahren, wie die Zeugen augenzwinkernd lobten.

Alle Uerdinger, die sich zu Wort meldeten, wiesen auf die Gefahren vor allem durch Rennradfahrer für alte Menschen, Frauen mit Kinderwagen und spielende Kinder hin. Rennräder könnten kein Warnsignal geben und näherten sich Fußgängern lautlos mit zu hoher Geschwindigkeit. Eine Bürgerin berichtete von aggressivem Verhalten einzelner Radfahrer, wenn man sie auf das widerrechtliche Befahren des Deichweges anspreche. Hauptkommissar Andreas Boosen vom Uerdinger Bezirksdienst hatte bisher noch keinen Unfall aufnehmen müssen. Die Schwäche der bisherigen Lösung sieht er in der nicht durchgängigen Kontrolle des verbotenen Radfahrens auf dem Deich.

Sinnvoll wäre eine Verlagerung des Radweges auf das Werftgelände. Dies ist derzeit nicht möglich, da sich diese Fläche noch im Besitz des Krefelder Hafens befindet. Die Stadt müsste das Gelände erst noch erwerben, denn die Hafen- und Bahnbetriebe lehnen es ab, die Verkehrssicherungsverpflichtungen für die Führung des Radweges über ihr Gelände zu übernehmen.

In einer Verkehrsschau hatten Vertreter der Polizei und der Stadtverwaltung die Situation am Rheindeich überprüft. Das Ergebnis war in der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission kontrovers diskutiert worden. Die Meinung hatte überwogen, das Befahren der Uerdinger Deichkrone durch eine Beschilderung mit dem blau-weißen runden Verkehrszeichen "Sonderweg Fußgänger" und dem schwarz-weißen rechteckigen Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auszuschildern. Die Auslegung dieser Zeichen bedeutet, dass der Weg für Fußgänger bestimmt ist, Radverkehr aber zugelassen ist. Radler müssen notfalls stehenbleiben und warten, bis der Weg wieder frei ist.

Diese Lösung fand in der Bezirksvertretung ebenso wenig Zustimmung wie der von Bezirksvorsteher Jürgen Hengst unterstützte Vorschlag, am Beginn und Ende die kreativen Hinweisschilder zusätzlich aufzustellen, wie sie Kaiserswerth erfolgreich für seine viel befahrenen Radwege verwendet. Kritisiert wurde von den Uerdinger Bürgern die mangelnde Kontrolle des Deichweges.

Mehrheitlich lehnte die Bezirksvertretung eine Öffnung des Deichweges für Radfahrer ab. Dieser bleibt weiterhin nur Fußgängern vorbehalten. Offen blieb dabei aber die Frage der Kontrolle.

(oes)
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