Kommentar Berechtigter Unmut

Kommentar · Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Dennoch regen sich die Eltern der Kindergartenkinder und die Anwohner der Märklinstraße zu recht auf. Ein Bordellbetrieb gehört nicht in die Nähe eines Kindergartens. Zwei erst recht nicht.

Gut, dass das auch der Gesetzgeber so sieht. Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch von Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, ist strafbar. Ausdrücklich sieht der Gesetzgeber auch eine Gefängnisstrafe für diejenigen vor, die dagegen verstoßen.

Vor dieser Drohkulisse dürfte der Albtraum vom Krefelder St. Pauli an der Märklinstraße schnell ausgeträumt sein.

Dennoch gingen in den vergangenen Monaten viele Männer am Haus Märklinstraße 13 ein und aus. Erst nach den Protesten der Anwohner reagierte die Stadt. Bald sollen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Das ist einerseits erfreulich. Es stimmt aber auch nachdenklich: Wie können die zuständigen Stellen so lange die Augen verschließen? MARTIN RÖSE

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort