Seniorenbeirat in Krefeld-Fischeln Verwaltung blockt Ideen zu Barrierefreiheit in Fischeln ab

Krefeld-Fischeln · Bordsteinabsenkungen, Beseitigung von Stolperfallen, Verkehrsberuhigung: Die Verwaltung hält die Vorschlagsliste des Seniorenbeirats Fischeln zur Barrierefreiheit derzeit für nicht umsetzbar.

 Der Fußweg am Rathausgarten soll nach Wunsch des Seniorenbeirats saniert werden, um Stolperfallen zu beseitigen.

Der Fußweg am Rathausgarten soll nach Wunsch des Seniorenbeirats saniert werden, um Stolperfallen zu beseitigen.

Foto: Fabian Kamp

(cpu) In Fischeln wird in absehbarer Zeit die Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum nicht wesentlich vorankommen. Die Verwaltung hat jetzt eine Stellungnahme zu einer Mängelliste abgegeben, die der Seniorenbeirat im vergangenen Spätsommer erarbeitet hatte – und darin vor allem erklärt, was „wegen anderer Prioritäten nicht weiterverfolgt“ werde oder „nicht umsetzbar“ oder „nicht vorgesehen“ sei. Der Seniorenbeirat um Marita Wilstacke hatte Fischeln im Rahmen eines Rundgangs auf Probleme wie Stolperfallen oder fehlende Bordsteinabsenkungen hin untersucht.

In der Folge waren beispielsweise für 21 Übergänge Bordsteinabsenkungen gefordert worden. Die Verwaltung schreibt: „Bei den Absenkungen handelt es sich um Maßnahmen im investiven Bereich. Die vermehrten Anfragen können aufgrund nicht ausreichender finanzieller Ressourcen nur vereinzelt realisiert werden.“ Es sei allerdings vorgesehen, ein eigenes Budget zur Gestaltung der Barrierefreiheit in die nächsten Haushaltsplanberatungen aufzunehmen. Danach könne die „schrittweise Umsetzung“ in den Stadtbezirken erfolgen. Heißt: In den nächsten Jahren werden in Fischeln nach aktuellem Planungsstand keine Bordsteine abgesenkt.

Seit langem in der Kritik steht der Gehweg an der Hafelsstraße neben dem Rathaus und dem Rathausgarten, der insbesondere für gehbehinderte Menschen nicht gefahrlos zu passieren ist. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme eine Robinie als Ursache für die Stolperfallen ausgemacht – und hält es nicht für angemessen, den Baum zu fällen, weil er „in einem erhaltenswerten Zustand ist und aus gestalterischer Sicht einen Mehrwert bietet“. Für eine bauliche Lösung zur Entschärfung der Situation, bei der der Gehweg um den Straßenbaum herum auf der Straße mit einem 10 Zentimeter hohen Bordstein als Abgrenzung zur Fahrbahn geführt werden müsste, seien derzeit keine Mittel im Haushalt eingeplant. „Vor dem Hintergrund der begrenzten Personalkapazitäten und den damit verbundenen Priorisierungen ist eine Umsetzung derzeit nicht möglich.“

Die Stellungnahme der Verwaltung im Original-Wortlaut:

Fehlende Absenkungen an Bürgersteigen (Querungshilfen)

Der in der Bezirksvertretung Fischeln am 18.Dezember 2019 eingebrachte Prüfauftrag an die Verwaltung hat zum Inhalt, im Stadtbezirk Fischeln an 21 Kreuzungen die Einrichtung oder Verbesserung der Bürgersteinabsenkungen zu prüfen und bei notwendigen Nachbesserungen die Maßnahmen durchzuführen. Bei den gewünschten Absenkungen von Bordsteinen handelt es sich um Maßnahmen im investiven Bereich. Es müssten dabei alle Straßenzüge und Kreuzungen im Stadtbezirk Krefeld-Fischeln vor Ort hinsichtlich der vorhandenen Absenkungen überprüft werden. Die vermehrten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik zu Bordsteinabsenkungen können aufgrund nicht ausreichender finanzieller Ressourcen nur vereinzelt realisiert werden. Es ist allerdings vorgesehen, ein eigenes Budget zur Gestaltung der Barrierefreiheit in die nächsten Haushaltsplanberatungen aufzunehmen. Danach kann die schrittweise Umsetzung in den Stadtbezirken erfolgen.

Gehweg Hafelsstraße (entlang Rathausgarten):

Zur Beseitigung der Schäden am „Gehweg entlang des Rathausgartens“ auf der Hafelsstraße bedarf es einer Wurzelabtragung, welche wiederum mit dem Verlust eines Straßenbaumes (Robinie Baum Nr. 89) verbunden ist. Da der besagte Straßenbaum in einem erhaltenswerten Zustand ist und aus gestalterischer Sicht einen Mehrwert bietet, wird von einer Fällung abgeraten. Zur Entschärfung der Situation ist hier nur eine bauliche Lösung denkbar, in welcher der Gehweg um den Straßenbaum herum auf der Straße mit einem 10 Zentimeter hohen Bordstein als Abgrenzung zur Fahrbahn geführt wird. Hierzu müsste ein Stellplatz entfallen. Für diesen baulichen Eingriff sind derzeit keine Mittel im Haushalt eingeplant. Vor dem Hintergrund der begrenzten Personalkapazitäten und den damit verbundenen Priorisierungen ist eine Umsetzung derzeit nicht möglich.

StolperstellenKölner Straße (Nr. 465 – 495):

Es handelt sich hierbei um eine investive Maßnahme. Entlang der Kölner Straße müssten zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Querschnittsaufteilung erfolgen. Ein alleiniger Ausbau des Gehweges ist derzeit nicht vorgesehen.

Kölner Straße/ Hafelsstraße:

Die Haltestelle „Fischeln Rathaus“ wird bei der SWK Mobil GmbH gemeinsam mit den beiden Haltestellen „Stadtpark Fischeln“ und „Eichhornstraße“, die ebenfalls barrierefrei umgestaltet werden sollen, bearbeitet. Die Erneuerung der Lichtsignalanlage Kölner Straße/ Hafelsstraße sowie die barrierefreien Absenkungen auf der Kölner Straße sind Teil der Umbaupläne. Die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sind bis auf die schalltechnische Untersuchung vollständig und müssen im nächsten Schritt bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Das weitere Vorgehen wird nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens festgelegt.

Gehweg Odenthalstraße (westliche Seite) und Saassenstraße (südliche Seite):

Bei dem „Trampelpfad“ auf der westlichen Seite der Odenthalstraße (Grünfläche) handelt es sich nicht um eine Verkehrsfläche. Die Befestigung des Weges wäre wünschenswert, aufgrund anderer Prioritäten derzeit aber nicht möglich. Entlang der Saassenstraße zwischen Dohmenstraße und Odenthalstraße ist auf der nördlichen Seite ein befestigter Gehweg vorhanden. Eine Befestigung des Weges auf der südlichen Seite (unbefestigten Parkstreifen mit plattierten Zufahrten) kann aus o.g. Gründen ebenfalls nicht erfolgen. Die Herrichtung des Parkstreifens erfolgte 2014 durch den Eigentümer des Hauses Saassenstraße 34 im Zuge seiner Baumaßnahme.

Nerenbroicker Weg:

Der Bezirksingenieur des angrenzenden Betriebshofes wird den Bereich überprüfen und kurzfristig eine Beseitigung der Stolperstellen veranlassen.

Clemensstraße (verkehrsberuhigte Zone):

Die Ausweisung der Clemensstraße im Abschnitt zwischen Pfarrkirche St. Clemens und Kölner Straße als verkehrsberuhigten Bereich ist nur durch einen Umbau der Straße möglich. In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen keine Bordsteine für Fußgänger vorhanden sein, denn die gesamte Verkehrsfläche steht allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Parken ist nur in besonders gekennzeichneten Flächen möglich. Hierfür würden Anliegerbeiträge fällig werden. Da der Straßenzustand einen Umbau nicht erfordert, wird ein Umbau seitens der Verwaltung nicht weiterverfolgt. Der südliche Bürgersteig ist mit einer Breite von ca. 0,50 m bis maximal 0,90 m sehr schmal (historisch gewachsen). Auf der nördlichen Seite weist der Gehweg eine Breite von ca. 1,00 m bis 1,20 auf. Im Bereich des Saassenhofes (südliche Bebauung der Saassenstraße) wurde vergangenes Jahr der Bordstein abgesenkt. Den Bewohnern wird damit die Möglichkeit zum Wechsel der Straßenseite gegeben.

Clemensstraße/ Clemensmarkt (Fahrradständer):

Die vorhandenen Fahrradständer wurden zwar richtig aufgestellt, werden jedoch nicht richtig von den Radfahrern genutzt (Einstellen des Vorderrades in die Halterung), so dass die Räder oft in den verbleibenden Gehweg hineinragen und diesen damit verengen. Die Bäckerei Sommer wurde bereits informiert, ihre Kunden auf die Problematik hinzuweisen. Eine Alternative wäre, dass die vorhandenen Fahrradständer entfielen und dafür die ersten beiden Parkbuchten auf der Clemensstraße für neue Fahrradbügel zur Verfügung gestellt würden. Damit würde genügend Platz für Rollstühle/Rollatoren auf dem Gehweg geschaffen. Ob die neuen Fahrradständer trotz der größeren Entfernung zum Bäcker angenommen würden, kann nicht beurteilt werden. Es ist aber dann davon auszugehen, dass vereinzelt Fahrräder "wild" vor der Bäckerei abgestellt werden.

Am Rathaus (Fahrradständer):

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit dem schmalen Gehweg und den Eingängen, Türen, Treppen zum Rathaus Fischeln sowie den Masten, Post- und Elektrokästen ist es hier nicht mög-lich, öffentliche Fahrradständer zu installieren. Es bietet sich an, die Radständer vor Rewe zu nutzen. Inwiefern Flächen des Rathausgartens für die Einrichtung von Fahrradständern herangezogen werden können, wird derzeit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes geprüft.

Gehwegbereich Kölner Straße (Aufsteller/ Ständer):

Durch die Verwaltung wurden in der 11. und 12 KW Kontrollen in Fischeln durchgeführt. Dabei wurden einige Verstöße gegen ausgestellte Sondernutzungserlaubnisse bzw. deren Auflagen festgestellt. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches wurden die entsprechenden Geschäftsinhaber informiert und aufgefordert, sich an die Auflagen der entsprechenden Genehmigungen zu halten. Weitere Kontrollen werden zukünftig erfolgen.

Friedhof Fischeln (Beschilderung Holzbrücke):

Die Brücke wird kurzfristig abgestreut und anschließend mit einem entsprechenden Anti-Algen-Mittel behandelt (üblicher Vorgang nach Ablauf der Winterzeit), damit sich der Grünbelag auflöst und somit keine Rutschgefahr mehr besteht.

Zustand Bürgersteig Kölner Straße:

Entlang der Kölner Straße müssten zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Querschnittsaufteilung erfolgen. Ein alleiniger Ausbau des Gehweges ist derzeit nicht vorgesehen.

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