Ausnahmegenehmigung in Krefeld Stadt erlaubt exklusiven Sauna-Betrieb

Krefeld · An der Stahlwerkstraße entsteht neben historischen Werkswohnungen ein exklusiver Saunabetrieb. Die Bauarbeiten sind im Gange. Die Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung liegt vor. Der Bürgerverein ist über die Nutzungserlaubnis irritiert.

 An der Stahlwerkstraße eröffnet demnächst ein Saunabetrieb. Noch befindet sich das Gebäude im Rohbau.

An der Stahlwerkstraße eröffnet demnächst ein Saunabetrieb. Noch befindet sich das Gebäude im Rohbau.

Foto: Norbert Stirken

Der Rohbau an der Stahlwerkstraße ist derzeit mit einer Folie verhüllt. Das Grundstück sei vor Jahren geteilt worden und werde jetzt bebaut, berichtete Werner Lennackers, Vorsitzender des Bürgervereins Tackheide zur Historie. Über die zukünftige Nutzung brodele die Gerüchteküche. Deshalb habe er bereits in einer Sitzung der Bezirksvertretung Genaueres erfragen wollen.

Das Neubauprojekt reiht sich in die vorhandene Wohnbebauung ein. Eine reine Wohnnutzung ist allerdings nicht vorgesehen. Der Stadtverwaltung habe ein „Bauantrag zum Neubau eines Gebäudes mit Saunabetrieb, einer Betriebsleiterwohnung mit Garage und insgesamt fünf Stellplätzen“ vorgelegen, erklärte Stadtsprecher Dirk Senger auf Anfrage unserer Redaktion. Der Antrag sei schon im September 2017 genehmigt worden. Der Bauherr konnte sich dabei auf eine „positiven planungsrechtlichen Bauvorbescheid“ stützen, den die Fachbehörde bereits im November 2011 erteilt habe, sagte der Stadtsprecher.

Die Politik ist bislang nicht an dem Vorgang beteiligt worden. „Bauanträge bedürfen nicht der politischen Zustimmung sofern keine besonderen Belange betroffen sind, sondern werden nach geltendem Planungs- und Bauordnungsrecht geprüft“, informierte der Stadtsprecher.

Darüber, ob die Faktenlage tatsächlich so eindeutig ist, lässt sich wahrscheinlich trefflich streiten. Es gebe keinen Bebauungsplan, der für den Standort ein Gewerbegebiet festlege, räumte der Stadtsprecher ein. Das Vorhaben liege im so genannten Außenbereich und sei nach Paragraf 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt worden. Es handele sich nach den einschlägigen Vorschriften um ein „sonstiges Vorhaben“. „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“, erklärte der Stadtsprecher. Das sei hier der Fall, zumal der Flächennutzungsplan für das Areal an der Stahlwerkstraße ein Gewerbegebiet (GE) ausweise.

Die Stadt hält in dem Fall nicht nur eine Beteiligung der Politik, der Bezirksvertretung oder der Ausschüsse für nicht angezeigt, sondern auch die Meinung der Nachbarn für überflüssig. „Eine Nachbaranhörung war nicht erforderlich“, sagte der Stadtsprecher. Bei dem Vorhaben handele es sich nicht um ein Etablissement aus dem Rotlichtmilieu, erklärte die Stadtverwaltung. Das Konzept sehe eine Vermietung der Sauna an Familien und Sportgruppen mit maximal sechs Personen vor, ergänzte Senger. Den Bürgerverein macht allerdings der zweite Teil der Information stutzig. Darin ist von einem „vereinbarten Zeitraum für eine exklusive Nutzung“ die Rede.

„Das klingt alles nicht besonders schlüssig, und wir sind einmal gespannt, was es dort im Endeffekt tatsächlich wird“, sagte Lennackers. Er habe auf dem Grundstück eine Art Blockbohlenbau gesehen, der sehr klein wirke. Wie sich ein solcher exklusiver Saunabetrieb mit maximal sechs Personen wirtschaftlich darstellen lässt, liegt nicht nur seiner Meinung nach auf der Hand. Das müsste sich über einen exklusiven Preis regeln. Vielleicht greife der Kunde für „Nebengeräusche“ tiefer in die Tasche, mutmaßt der Bürgerverein.

Ein Antrag auf eine Schankkonzession, die Alkoholabgabe einschließe, liege der Stadtverwaltung nicht vor. Außerdem sei kein Gewerbe für den Verkauf von Speisen angemeldet worden, informierte der Stadtsprecher. Das vorgeschriebene Baustellenschild fehlt an der Stahlwerkstraße.

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