Transferleistungen in Krefeld Ausgaben für Sozialhilfe steigen auf 56 Millionen Euro
Krefeld · Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß Sozialgesetzbuch betrugen in Nordrhein-Westfalen knapp vier Milliarden Euro.
Der Krefelder Steuerzahler hat im vergangenen Jahr seine hilfebedürftigen Mitbürger mit mehr als 56 Millionen Euro unterstützt. Die Summe steht für einen Anstieg der Ausgaben der Sozialverwaltung um mehr als acht Prozent. Im Vergleichsjahr lagen die so genannten Transferkosten noch bei 52,123 Millionen Euro. Der größte Teilbetrag entfällt auf die Grundsicherung, die der Aufstockung bei kleinen Renten dient. 31,33 Millionen Euro bedeuteten einen Anstieg um 9,4 Prozent. Noch drastischer wuchsen die Ausgaben Hilfe zur Pflege. In der Sparte betrug er 10,4 Prozent und real 16,8 Millionen Euro. Hinzu kommen 4,4 Millionen Euro für Hilfe zum Lebensunterhalt, 9,4 Millionen Euro für Hilfen zur Gesundheit sowie 309.000 Euro für Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen. Das teilte das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) mit.
Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2021 bei rund 3,9 Milliarden Euro und waren damit um 7,7 Prozent höher als im Vorjahr. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren dabei die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 2,1 Milliarden Euro der größte Posten; das waren 7,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert. Der zweitgrößte Ausgabeposten war die Hilfe zur Pflege für die im Jahr 2021 netto nahezu 1,2 Milliarden Euro (plus 14,1 Prozent gegenüber 2020) aufgewendet wurde.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt lagen die Nettoausgaben im Jahr 2021 mit rund 299 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Ein weiterer Ausgabeposten war die Hilfen zur Gesundheit mit rund 191 Millionen Euro minus 6,6 Prozent). Der überwiegende Teil (87,9 Prozent) dieser Ausgaben entfiel mit rund 168 Millionen Euro (minus 4,7 Prozent) auf die Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.
Die übrigen 12,1 Prozent wurden für unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Hilfen zur Gesundheit aufgewendet. Die Ausgaben für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen (zum Beispiel bei Obdachlosigkeit) lagen im vergangenen Jahr bei rund 160 Millionen Euro (minus 1,3 Prozent gegenüber 2020).