Artenschutz in Krefeld Bremsenfallen in bestimmten Gebieten verboten

Krefeld · Weil die Bremsenfallen andere Insekten gefährden, sind diese nur noch zeitlich begrenzt und nicht in geschützten Gebieten erlaubt.

 Bremsenfallen sind vorwiegend auf Pferdeweiden im Einsatz. Aufgrund des hohen Beifangs anderer Insekten wurden sie nun weitgehend verboten.

Bremsenfallen sind vorwiegend auf Pferdeweiden im Einsatz. Aufgrund des hohen Beifangs anderer Insekten wurden sie nun weitgehend verboten.

Foto: Dr. Thomas Mönig / Rheinisch-Bergischer Kreis

An Sommertagen fliegt oft ein Pferdefeind: die Bremse. Dieses Insekt fliegt gezielt Warmblüter an und belästigt diese mit unangenehmen Stichen. Viele Pferdehalter stellen deshalb Bremsenfallen auf. Da in diesen Fallen aber auch viele andere Insekten sterben, hat das Land Nordrhein-Westfalen erlassen, dass innerhalb eines FFH- oder Naturschutzgebiets oder eines gesetzlich geschützten Biotops diese Fallen nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch außerhalb der Schutzgebiete dürfen Bremsenfallen jeglicher Art nur noch in der Hauptflugzeit der Bremsen vom 1. Juni bis einschließlich 15. September genutzt werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld hin.

Bremsen sind eine Fliegenart. Die Weibchen sind kräftige Blutsauger. Sie benötigen Blut, um ihre Eier zu entwickeln.  Weil die Stiche für Pferde aber schmerzhaft sind und außerdem einen Juckreiz auslösen, stellen Pferdehalter oft Fallen auf. Eine Bremsenfalle besteht meist aus einem schwarzen Ball, der durch Sonnenstrahlung erwärmt wird und die Bremsen durch eine trichterförmige Vorrichtung in ein Fanggefäß lockt, in dem sie absterben.

Eine Studie aus Ostwestfalen hat jedoch aufgezeigt, dass Bremsenfallen viele andere Insektenarten fangen, darunter besonders geschützte Schmetterlings- und Wildbienenarten. Der Anteil an gefährdeten Arten bei dieser Fangmethode ist demnach sehr hoch. Dagegen wurden laut Studie nur wenige Bremsen gefangen: unter vier Prozent der Gesamtzahl an Einzeltieren.

Grundlage für das Bremsenfallen-Verbot bildet das Bundesnaturschutzgesetz, das es verbietet besonders geschützte Tierarten zu fangen oder zu töten. Auch die Bundesartenschutzverordnung greift hier: Sie schützt wildlebendende Insektenarten, die bedroht sind. Das Verbot von Bremsenfallen ist laut Stadt Krefeld als eine der vielen Maßnahmen zum Insektenschutz vor dem Hintergrund des weltweiten Rückgangs an Insektenarten unbedingt notwendig.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld weist aber auf Alternativen zur Bremsenfalle hin: Pferdehalter könnten ihre Pferde mit Schutzdecken, Kopfmasken oder Reppellents ausstatten. Damit dürfte es für die Bremsen sehr viel schwerer werden, an das Pferdeblut zu gelangen. Schmetterlinge und Wildbienen dahingegen, können sich so weiterhin die Weide mit den Pferden teilen.

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