Aufsichtsratswahlen Outokumpu Arbeitsgericht bewertet Farbenvielfalt bei Briefwahl

Krefeld · Drei Beschäftigte des Stahlkonzerns Outokumpu haben die Aufsichtsratswahlen für zwei Gesellschaften des Unternehmens angefochten. Den ersten Kammertermin des Arbeitsgerichts setzte Richter Jan-Philip Jansen gestern auf Mittwoch, 27. März, fest.

 Welcher Stimmzettel gehört in welchen Umschlag? Farbenchaos oder Hilfe für die Briefwähler – darüber muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Welcher Stimmzettel gehört in welchen Umschlag? Farbenchaos oder Hilfe für die Briefwähler – darüber muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Foto: Norbert Stirken

Im Einzelnen strengen die drei Beschwerdeführer ihr Verfahren gegen 21 Beteiligte an, die gewählten Arbeitnehmervertreter und deren Stellvertreter. Bislang, so der Richter, sind die Unterlagen noch nicht allen Beteiligten zugestellt worden.

In der Sache deutete Jansen an, dass er der Argumentation der drei Beschwerdeführer, ein Farbenchaos bei den Briefwahlunterlagen hätte eine korrekte Wahl unmöglich gemacht beziehungsweise so erschwert, dass es zu vermehrt ungültigen Stimmen kommen konnte, nicht folgen. Die Farben von Stimmzetteln und dazugehörenden Umschlägen seien zwar nicht identisch, aber zuordenbar. Die Schattierungen dunkel, mittel und hell seien eindeutig erkennbar, sagte er. Die so genannte Bedienanleitung verlangte allerdings, den Stimmzettel in den gleichfarbigen Umschlag zu stecken. Jansen maß dem in seiner vorläufigen Bewertung keine große Bedeutung zu. Dem Wählenden sei ein Mitdenken zuzumuten, erklärte er.

Die Anwälte der Aufsichtsratsmitglieder und deren Vertreter bezeichneten die Stoffsammlung der Beschwerdeführer als ein „Feuerwerk an Vorwürfen“ und machten in einer kurzen Stellungnahme deutlich, dass sie jeden einzelnen Punkt für substanzlos halten. Das treffe unter anderem auf die angeblich zu niedrige Frauenquote ebenso zu wie auf die vermeintlich ungünstigen Wahlzeiten und die unzureichende Verplomben der Wahlurnen.

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