Krefeld Anwalt bezweifelt Qualen des Mord-Opfers

Krefeld · Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Krefelders Hans Werner L. hat gestern der Leiter der Mordkommission ausgesagt. Auch enge Freunde des Getöteten wurden gehört. Der Kriminalbeamte fasste die Ergebnisse der Obduktion zusammen. Demnach war der Rentner qualvoll erstickt.

 Zu Prozessbeginn vor drei Wochen verbargen die Angeklagten ihre Gesichter beim Betreten des Gerichtssaals.

Zu Prozessbeginn vor drei Wochen verbargen die Angeklagten ihre Gesichter beim Betreten des Gerichtssaals.

Foto: samla.de

Er sei mit Panzerband gefesselt worden. Arme und Beine waren zusammengebunden und das Gesicht zugeklebt worden. Abwehrverletzungen habe es nicht gegeben. Der Mann wurde im Badezimmer gefunden, nachdem der Vermieter und Freunde die Polizei gerufen hatten, erklärte der Leiter der Mordkommission gestern vor Gericht.

Einer der Verteidiger der fünf angeklagten Polen monierte die Aussage, dass es sich um einen qualvollen Tod handelte. Das könne der Beamte nicht wissen. Mit solchen Spekulationen würde die hohe Emotionalität noch angeheizt, beklagte er sich. Der Rechtsmediziner, der die Obduktion vorgenommen hat, soll aus Zeitmangel erst in zwei Monaten eingehend dazu befragt werden.

Hans Werner L. war am 26. Oktober tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Der Vermieter hatte den Mann vermisst und sich bei einer Zeugin gemeldet, die in engem Kontakt zu dem Rentner gestanden hat: "Der war für mich wie ein Opa. Er hat mich großgezogen", sagte die 35-Jährige gestern. Der Rentner sei fast täglich bei ihr gewesen, habe sich mit dem Sohn beschäftigt und dort gegessen. Vor seinem Verschwinden habe er sich allerdings einige Tage lang nicht gemeldet. Als der Vermieter sich Sorgen machte, seien beide zu der Wohnung gegangen. Niemand habe geöffnet. "In dem Moment wusste ich eigentlich schon, dass er tot ist", sagte die Zeugin. Sie habe aber geglaubt, der Mann sei eines natürlichen Todes gestorben. In letzter Zeit sei er nämlich etwas verwirrt gewesen und habe sich verändert. Er habe auch davon erzählt, dass zwei Frauen ihn besuchten. Zunächst habe eine etwa 20-25 Jahre alte Frau bei ihm geklingelt und gesagt, sie wolle dort putzen. Einige Tage später sei sie mit einer älteren Frau gekommen, die vorgab, die Teppiche reinigen zu wollen. Auch einen neuen Termin für ein weiteres Treffen habe er schon gehabt.

"Wir haben ihm gesagt, dass er die Frauen nicht reinlassen soll", teilte die 35-Jährige dem Gericht mit. Sie habe eher im Spaß gesagt, dass man ihm noch die Wohnung ausräumen werde. So sei es dann ja auch gekommen. Auch ihr Ehemann wusste von den Besuchen. Der Mann habe von "Zigeunerweibern" gesprochen, die einen weiteren Besuch angekündigt hätten. Er sei aber unschlüssig gewesen, ob er sie noch einmal in die Wohnung lassen soll. "Ich sagte ihm, er solle keine Fremden reinlassen. Das könne schlimm enden." Hans Werner L. habe daraufhin geantwortet, dass er sich schon zu verteidigen wisse.

Der Vermieter gab an, ihm sei nichts aufgefallen. Er habe weder Geräusche aus der Wohnung gehört, noch Gäste gesehen. Der Rentner habe seit etwa anderthalb Jahren in dem Haus gelebt und eine sehr ordentliche Wohnung gehabt. Er habe sich Sorgen gemacht, weil der Mann die Tür nicht öffnete. Die Zeugen bestätigten auch, dass Hans Werner L. - obwohl er nur eine niedrige Rente bezog - eine Vielzahl von Raritäten und Antiquitäten in seiner Wohnung hatte. Sie identifizierten einige Gegenstände auf Fotos in den Akten der Richterin. Die Bilder waren mit dem Handy eines der Angeklagten aufgenommen worden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(RP)
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