Krefeld Anrather Straße: Stadt prüft weiteres Vorgehen

Krefeld · Offenbar ist die Stadt unsicher, wie sie künftig die Verteilung von Bußgeldern für parkende Autos auf der Anrather Straße handhaben will. Zurzeit laufe die Abstimmung, wie auf der Anrather Straße weiter verfahren werde, erklärte die Stadt gestern auf Anfrage.

Sogenanntes Guerilla-Parken mit dem Ziel, den Verkehr dort zu verlangsamen, kann demnach mit einem Bußgeld belegt werden: Es gebe einen Tatbestand 101060 "Sie behinderten durch das Parken Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG", der mit 20 Euro belegt werde, erläuterte die Stadt. "Sollte ein PKW geparkt werden, um als Hindernis auf der Straße zu dienen, könnte dieser Tatbestand erfüllt sein", heißt es wörtlich weiter.

Hintergrund: Anwohner der Anrather Straße hatten angekündigt, auf der Straße zu parken, um den Verkehr zu verlangsamen. Darüber war es zu uneinheitlichen Auskünften über die Frage gekommen, ob dort geparkt werden darf oder nicht. Die Stadt hatte in einem Fall ein Bußgeld verhängt - mit der Begründung, der Wagen habe "links von der Fahrbahnbegrenzung" gestanden. Der Betroffene versteht die Entscheidung nicht und berief sich auf mehrere Auskünfte von Polizisten - zuletzt am vergangenen Montag -, wonach das Parken an der Straße nicht untersagt worden sei. Die Polizei erklärte gestern, sie prüfe die Rechtslage noch.

Generell betonte die Stadt, wie überall dürfe auch auf der Anrather 15 Meter vor und hinter einer Haltestelle nicht geparkt werden; im Bereich der Anrather Straße ist eine Haltestelle der Buslinie 054.

(vo)
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