Krefeld Angeklagter schweigt zu Schlosspark-Mord

Krefeld · Kein Wort, kein Blick, nicht mal eine Geste: Total ignoriert hat ein Mordangeklagter (43) aus Krefeld gestern das Düsseldorfer Schwurgericht. Starr einer Dolmetscherin zugewandt, verweigerte er zu Prozessbeginn um den so genannten Schlosspark-Mord von 2012 jeden Kontakt mit den Richtern.

Seinen Anwalt ließ er allerdings die Zusammensetzung dieses Gerichts rügen - und einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Rainer Drees verlesen. Unter dessen Leitung war der Angeklagte im April 2013 für einen maskierten Überfall auf ein Makler-Paar in Benrath verurteilt worden. Dass jener Richter jetzt erneut über das Schicksal des 43-Jährigen zu befinden hat, lehnt der Angeklagte ab. Die Bluttat an einem 33-jährigen Krefelder Kumpan, um die es gehen sollte, trat vor diesem juristischen Geplänkel in den Hintergrund.

Über den Angeklagten ist nur wenig bekannt. Aus Russland soll das Landgericht inzwischen erfahren haben, dass der Mann schon in seiner Heimat mit der Justiz zu tun hatte, als psychisch auffällig eingestuft worden sei. Rechtskräftig ist hier aber seine zehnjährige Haftstrafe, weil er im August 2012 versucht hatte, mit Gesichtsmaske und Messer einen Makler zu erstechen, auch dessen Frau schwer verletzt hat. Erst nach dieser Bluttat fiel damals auf, dass der Angeklagte im Auto eines Krefelder Bekannten unterwegs war - und dass jener 33-jährige Autobesitzer schon Monate zuvor spurlos verschwunden war.

Das Rätsel wurde erst nach der Festnahme des Angeklagten durch einen grausigen Leichenfund in einem Wäldchen des Eller Schlossparks gelöst. Mit Draht und Plastikfolie verpackt, den Kopf mit Klebeband umwickelt, wurde die verscharrte Leiche des Autobesitzers im Schlosspark entdeckt. Eigentlich sollte diese Mord-Anklage schon im ersten Prozess mit verhandelt werden. Das Landgericht teilte beide Anklagepunkte wieder, schickte den Angeklagten zunächst nur wegen des Makler-Überfalls in Haft.

Jetzt soll die Mord-Anklage vom selben Richter verhandelt werden. Das lehnt der 43-Jährige ab. Der Richter habe gar Scheidungsakten des Angeklagten angefordert, obwohl dessen Frau vor Gericht die Aussage verweigert hatte. Bei so "überschießendem Aufklärungsinteresse" sei zu befürchten, der Richter werde nicht unbefangen urteilen. Über den Ablehnungsantrag soll bis zum 25. August entschieden werden.

(wuk)
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