Untreue-Vorwurf in Krefeld Angeklagter Chef der Königsburg soll 83.000 Euro zahlen

Krefeld · Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich am Dienstag darauf, das Strafverfahren endgültig einzustellen, wenn der wegen des Verdachts der Untreue angeklagte frühere Chef der Königsburg innerhalb von sechs Monaten rund 83.000 Euro an die Staatskasse, das Finanzamt und den Insolvenzverwalter zahlt.

 Die Königsburg an der Königstraße/Südwall.

Die Königsburg an der Königstraße/Südwall.

Foto: TL

Der Anwalt des ehemaligen Mehrheitsgesellschafters und Prokuristen der Veranstaltungsgesellschaft der Königsburg verlas am zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Krefeld zunächst eine Stellungnahme seines Mandanten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Demnach sei Carsten K. nicht Täter, sonder selbst Opfer. Er habe einem alkoholkranken Mitarbeiter der Königsburg beim Kauf eines Partyzeltes und der Ausrüstung für Licht und Ton vertraut und ihm gegen Quittung Bargeld für den Erwerb ausgehändigt. Mit der Ausrüstung wollte die Königsburg in österreichischen Skigebieten Partys durchführen. Ein Unwetter soll die Anlage und das Zelt jedoch zerstört haben. Zeugen sagten aus, dass es nie zu den behaupteten Käufen gekommen und die Rechnungen fingiert gewesen seien.

Der vom Angeklagten Beschuldigte kann sich nicht mehr wehren. Er ist vor Jahren an den Folgen der Alkoholsucht und an Krebs gestorben. Zeugen hatten erklärt, dass er zum angegebenen Zeitpunkt 2009 aufgrund seiner Krankheit auf keinen Fall mehr handlungsfähig gewesen sei. Die Königsburg hatte ihn bereits 2008 wegen seiner Trinkereskapaden vor die Tür gesetzt und entlassen, hieß es. Für die Staatsanwaltschaft ist es unstrittig, dass nie ein Zelt sowie Licht- und Tonanlagen erworben worden sind. Deshalb habe das Gericht auch darauf verzichtet, einen Vertreter des Verkäufers zu laden und zu befragen.

Richter Nils Radkte hielt gestern eine zunächst vorläufige Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a Strafprozessordnung gegen Auflagen für opportun. Der Angeklagte soll 58.000 Euro an den Insolvenzverwalter der zahlungsunfähig gewordenen Veranstaltungsgesellschaft der Königsburg zahlen. Darüber hinaus sind Überweisungen von rund 15.000 Euro für entgangene Körperschaftssteuer ans Finanzamt vorzunehmen. Schlussendlich werden 10.000 Euro an die Staatskasse fällig. Dem Angeklagten empfahl er, die Chance zu nutzen und die Auflagen zu befolgen. Eine solche zweite Chance dürfe er nicht erwarten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort