Neuer Verhandlungstermin ist offen Angeblich zu viele Rinder – Bauer auf der Anklagebank

Krefeld · Weil der Richter erkrankt ist: Der erneute Prozessauftakt gegen einen 70-jährigen Landwirt musste vom Amtsgericht jetzt kurzfristig verschoben worden.

 Weil ein 70 Jahre alter Landwirt zwei bereits verhängte Strafbefehle nicht akzeptieren will und dagegen Einspruch eingelegt hat, sollte der Fall vor dem Gericht in Krefeld verhandelt werden.

Weil ein 70 Jahre alter Landwirt zwei bereits verhängte Strafbefehle nicht akzeptieren will und dagegen Einspruch eingelegt hat, sollte der Fall vor dem Gericht in Krefeld verhandelt werden.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Der erneute Prozess gegen einen Landwirt, der mehr Rinder als erlaubt gehalten haben soll, ist am Montag. 11. April,  vom Amtsgericht Krefeld kurzfristig verschoben worden. Als Grund nannte eine Gerichtssprecherin die Erkrankung des zuständigen Strafrichters. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgesetzt. Der kuriose Fall war im August 2021 erstmals verhandelt worden.

Nach Angaben des  Gerichts hatte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Bauern im Juli 2010 genehmigt, 1400 Rinder zu halten. Als die Behörde neun Jahre später den Bestand bei einem Ortstermin prüfte, sollen sich auf dem Hof aber 2185 Rinder getummelt haben – und somit 785 mehr als erlaubt.

Die Behörde erwirkte gegen den Landwirt einen Strafbefehl in Höhe von 15.000 Euro. Damit wäre der 70-Jährige vorbestraft. Doch dabei blieb es nicht. Auch die Jahre zuvor genehmigte Biogasanlage auf dem Hof war den Angaben zufolge ohne Erlaubnis der Behörden verändert worden.

Das brachte dem Landwirt einen weiteren Strafbefehl in Höhe von 8000 Euro ein. Doch auch den wollte der Bauer nicht begleichen. Im ersten Anlauf im August vergangenen Jahres hatte der 70-Jährige das Ergebnis der Zählung als falsch bezeichnet. Die Kontrolleure hätten die Tiere aus dem angrenzenden Betrieb seines Sohnes mitgezählt.

Außerdem, so der angeklagte Landwirt, seien Kälber mitgezählt worden, die laut Verordnung nicht hätten mitgezählt werden dürfen. Ein als Zeuge gehörter Mitarbeiter der Bezirksregierung hatte dem widersprochen. Die Kälber seien nicht mitgezählt worden.

Die zuständige Richterin hatte die Entscheidung damals verschoben, weil sie weitere Unterlagen von Behörden und aus anderen Verfahren hinzuziehen sowie ein Gutachten einholen wollte. 

(jon)
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