Hilfsgelder für Sohn kassiert Amtsgericht Krefeld verurteilt Vater von HIV-Infiziertem

Krefeld · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel am Montag das Urteil gegen einen 64-jährigen Beschuldigten. Der Grefrather erhielt wegen Betruges sowie Urkundenfälschung eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren mit Bewährung.

 Der 63-jährige Angeklagte betritt am 9. Mai 2016 den Saal im Amtsgericht Krefeld. Er soll seinen HIV-infizierten Sohn um 170.000 Euro betrogen haben.

Der 63-jährige Angeklagte betritt am 9. Mai 2016 den Saal im Amtsgericht Krefeld. Er soll seinen HIV-infizierten Sohn um 170.000 Euro betrogen haben.

Foto: dpa, ve

Der Mann hatte seit Mitte der 1990er-Jahre von einer humanitären Stiftung für seinen an HIV erkrankten Sohn monatliche Leistungen in Höhe von zunächst 1500 DM (pro Monat) erhalten, ab November 1997 bekam er dann 3000 DM, ab Januar 2002 rund 1500 Euro.

Gut ein Jahr später, also 2003, habe der junge Mann, laut Anklageschrift, allerdings den gemeinsamen Haushalt verlassen und sei in eine eigene Wohnung gezogen. Obwohl dem nun Verurteilten bewusst gewesen wäre, dass die Stiftungsleistungen ab diesem Zeitpunkt vollständig seinem Sohn zugestanden hätten, unterließ es der Grefrather, die Geldgeber über den Auszug des jungen Mannes zu informieren. Über Jahre bezog der mittlerweile 64-Jährige die Gelder.

Um zu erreichen, dass die Leistungen weiterhin auf sein Konto kamen, fälschte er — laut Anklageschrift — 2004 zudem die Unterschrift seines Sohnes. Und er habe 2011 nochmals eine ähnlich gelagerte Urkundenfälschung begangen. Erst Ende Februar 2013 seien die Täuschungshandlungen schließlich aufgeklärt worden. Insgesamt habe der Grefrather bis dahin rund 160.000 Euro an Stiftungsgeldern unberechtigt erhalten.

Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig und erklärte, dass er seine Taten bereue. Damals, als der Betrug begonnen habe, sei er sowohl psychisch als auch finanziell am Ende gewesen. Seine Frau war bereits verstorben, weil sie sich in einem Krankenhaus in den 1980er Jahren durch eine Blutkonserve mit HIV infiziert hätte. Das Virus sei dann später auch bei dem 1986 geborenen Sohn nachgewiesen worden.

Der Grefrather habe das entsprechende Hospital verklagt; er konnte aber letztendlich keinen eindeutigen Beweis erbringen, dass die Ehefrau tatsächlich durch eine Konserve dieses Krankenhauses an HIV erkrankt war. Das Geld der humanitären Stiftung habe er gebraucht "um irgendwie über die Runden zu kommen."

Sein mittlerweile 29-jähriger Sohn, der den Kontakt zum Vater abgebrochen hat, erklärte im Zeugenstand, dass er definitiv nichts davon wusste, dass sein Erzeuger unrechtmäßig Stiftungsgelder erhielt.

Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft entschied sich das Schöffengericht dafür, eine Bewährungsstrafe zu verhängen — unter anderem, weil der 64-Jährige sich geständig sowie reumütig zeigte und zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war.

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