Diskussion um Alkohol in der Öffentlichkeit Das Krefelder Ortsrecht ist für die Katz

Krefeld · Nach dem Einzelhandelsverband fordert auch der Immobilienverband "Haus und Grund" eine Verschärfung der Regeln zum Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit. Ein Grund: Das bestehende Krefelder Ortsrecht ist faktisch für die Katz.

Alkoholkonsum in Krefeld: Auch Immobilienverband stellt Forderungen
Foto: Schaulandt, Oliver

Man könnte meinen, der Ruf nach einem Alkoholverbot in der City renne offene Türen ein: Vermüllung, öffentliches Urinieren und Trinkgelage in der Öffentlichkeit sind längst verboten. Das Krefelder Ortsrecht, genauer die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld", verbietet dieses Verhalten - die Erfahrungen zeigen nur, dass die Verbote nicht durchgesetzt werden. Daher fordert nun auch der Immobilienverband "Haus und Grund" eine Verschärfung der Rechtslage durch ein Alkoholverbot in der City. "Mit einem solchen Verbot könnte man auch präventiv tätig werden", sagt "Haus und Grund"-Geschäftsführer Michael Heß.

Hintergrund: Mit dem bisherigen Ortsrecht könne man nur regelrechte Gelage verbieten, so Heß. "Wenn also zehn Mann trinken, Bierflaschen durch die Gegend werfen und hemmungslos urinieren", umschreibt er ein Szenario, das zum Einschreiten des Ordnungsdienstes nötig wäre. Zudem ist der Begriff vom "Abhalten von Trinkgelagen" nicht präzise. Zugespitzt: Ist es ein Gelage, wenn drei Mann auf einer Bank sitzen und sich über Stunden still vollaufen lassen, auch wenn jeder weiß, dass sie sich irgendwann erleichtern und die eine oder andere Bierflasche zu Bruch geht? Faktisch ist ein solcher Platz verloren für die Öffentlichkeit, weil es am Ende stinkt, die Vermüllung zunimmt und Passanten einen Bogen um den Ort machen. Die Erfahrung lehrt: Das Ortsrecht greift nicht, um solche "stillen" Szenarien zu verhindern.

Hier setzt die Argumentation von "Haus und Grund" an. "Mit einem generellen Alkoholverbot hätte man ganz andere Zugriffsmöglichkeiten", sagt Heß; man könne Trinkende per Platzverweis oder Ordnungsgeld untersagen, an bestimmten Orten zu trinken. Heß betont, dass man diese Orte genau definieren müsste. "Gastronomie müsste man natürlich ausnehmen", sagt er. Ein Beispiel ist für ihn das Duisburger Ortsrecht, das ja bekanntlich ein Alkoholverbot erlassen und damit gute Erfahrungen gemacht hat. Die entsprechende Passage im Duisburger Ortsrecht lautet wörtlich:

"Alkoholkonsumverbot Innerhalb des durch die Gutenbergstraße / Köhnenstraße / Landfermannstraße / Saarstraße / Mercatorstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße / Friedrich-Wilhelm-Platz / Steinsche Gasse / Universitätsstraße / Großer Kalkhof / Beginengasse / Tibistraße / Unterstraße / Calaisplatz / Schwanenstraße / Poststraße begrenzten Bereiches ist es außerhalb von konzessionierten Gastronomiebetrieben verboten

- alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren

- alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese innerhalb dieses Bereichs konsumieren zu wollen." In Einzelfällen kann die Stadt "aufgrund besonderer Anlässe ganz oder teilweise Ausnahmen" zulassen - gedacht ist wohl an Stadtfeste.

Für Heß geht es beim Alkohlverbot auch darum, ein Zeichen zu setzen, dass eine Stadt Auswüchse beim Benehmen in der City nicht hinnimmt."

Nötig wäre es, wie ein Blick ins Zeitungsarchiv bestätigt. Denn die letzte große Debatte über ein Alkoholverbot reicht ins Jahr 2007 zurück. Anlass war ein Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes zur Einrichtung von Alkohlverbotszonen. Die Stadt Krefeld, so hieß es damals, wolle ein Verbot prüfen - am Ende wurde nichts daraus. Zentrales Argument: Ein "Verschieben" der Szene bewirke nichts, hieß es unter Verweis auf die Plätze, an denen sich die Drogen- und Trinkerszene zuvor bereits niedergelassen hatte: Anne-Frank-Platz, Stadtgarten, Neumarkt, Spielplatz, Gartenstraße. Andererseits, so hieß es aber auch, müsse im Hinblick auf Mediothek und Stadttheater über den Theaterplatz diskutiert werden. Denn keiner, so wurde Baudezernent Thomas Visser zitiert, "will auf Dauer die Szene auf dem Theaterplatz haben." Das Ergebnis ist bekannt.

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