Krefeld Abwasser: Neue Gebührensätze ab 2013

Krefeld · Schmutzwasser wird günstiger, Abwasser und Grundwasser wird teurer. Der Stadtrat hat eine Änderung der Abwassergebührensatzung beschlossen. Für 2013 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert.

 Abwasserkanal unter der Inrather Straße.

Abwasserkanal unter der Inrather Straße.

Foto: Lammertz, Thomas

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken, deshalb ist eine Gebührenerhöhung im Bereich der Abwassergebühren für Niederschlagswasser und Grundwasser erforderlich.

Die Schmutzwassergebühren können gesenkt werden. Die Gebühren betragen je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser im kommenden Jahr 3,54 Euro (bisher 3,64 Euro), für Niederschlagswasser je Quadratmeter angeschlossene bebaute und befestigte Grundstücksfläche 0,96 (bisher 0,93) Euro jährlich sowie pro Kubikmeter Grundwasser 1,37 (bisher 1,32) Euro. Diese Änderung tritt am 1. Januar in Kraft.

In der Gebührenkalkulation sind folgende Komponenten berücksichtigt: Das Betriebsführungsentgelt mit Personalkostenindex, Investitionsgüterindex und Kosten für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen erhöht sich für das Veranlagungsjahr 2013 um 2,5 Prozent auf knapp 9,3 Millionen Euro.

Es wurde im Vergleich zu 2012 eine Tariferhöhung von 3,5 Prozent berücksichtigt und eine Erhöhung des Investitionsgüterindexes von 1,6 Prozent. Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage wurde für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2013 eine Festpreisvereinbarung mit der Entsorgungsgesellschaft (EGK) getroffen, die für die Klärung und Ableitung des Abwassers aus dem Stadtgebiet eine jährliche Pauschalvergütung von rund 30,9 Millionen Euro erhält.

Zuletzt konnten durch Gesetze bestimmte Investitionen im Abwasserbereich mit der zu zahlenden Abgabe verrechnet werden. Diese Möglichkeiten ergeben sich für 2013 nicht mehr. Die Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser wird sich von bisher 785 000 Euro im Jahr auf 522 000 Euro reduzieren, weil die Kläranlage in der Lage ist, weitaus geringere als die wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerte einzuhalten.

(RP)
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