Krefeld Abwasser - die Gebühr droht zu steigen

Krefeld · Durch die Schließung der Flüssigphase von Outokumpu Nirosta ist einer der größten Schmutzwassereinleiter in der Stadt weggefallen. Auch Privathaushalte leiten immer weniger ein. Hohe Fixkosten für Kläranlage und Kanalnetz bleiben.

 Die Kläranlage der Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co KG ist auf einem modernen Standard und mit ihren Faultürmen neben der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage am Elfrather See platziert. Hohe Fixkosten bei sinkender Schmutzwassereinleitung könnten zum Problem werden.

Die Kläranlage der Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co KG ist auf einem modernen Standard und mit ihren Faultürmen neben der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage am Elfrather See platziert. Hohe Fixkosten bei sinkender Schmutzwassereinleitung könnten zum Problem werden.

Foto: Thomas Lammertz

Krefelder zahlen eine der höchsten Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen. Und es könnte zukünftig noch teurer werden. Für diese Annahme gibt es zwei Gründe: Zum einen sind die Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf noch nicht eindeutig, und zum anderen fällt einer der größten Einleiter ins Kanalnetz und damit einer der größten Abwassergebührenzahler der Stadt Krefeld aus — Outokumpu.

Nach der Schließung der so genannten Flüssigphase bei Outokumpu Nirosta an der Oberschlesienstraße wird das zu entsorgende Schmutzwasser beim Stahlkonzern deutlich weniger. "Dieser Trend gilt für die Industrie in Krefeld grundsätzlich bei hohen Fixkosten", berichtet Stephan Minor im Gespräch mit unserer Zeitung. Die sinkende Einwohnerzahl und geringerer Frischwasserverbrauch verstärken diesen Trend. Hohe Fixkosten bei sinkenden Schmutzwassermengen bedeutet ein Ansteigen der Gebühr — zumindest mittelfristig in drei bis vier Jahren.

Die Stadt rechnet nämlich nicht Jahr für Jahr mit der Kläranlage deren Leistungen spitz ab, sondern hat für eine bestimmte Zeit Verträge mit festen Konditionen geschlossen. Ab diesem Jahr bekommt die EGK als Stadtwerketochter jährlich 28,8 Millionen Euro für die Reinigung des Schmutzwassers.

Stadtentwässerung mit eigenem Personal

Ein zweites Risiko für den Gebührenzahler besteht in den Folgen der Umorganisation im Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Bislang hatte er kein eigenes Personal, sondern ließ die Betriebsführung gegen rund neun Millionen Euro von den SWK Aqua erledigen. Diese Konstruktion hat das Verwaltungsgericht für rechtswidrig erkannt. Private Unternehmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben wie die Kalkulation der Abwassergebühr übernehmen.

Die Stadt hat bereits angekündigt, aus diesem Urteil ihre Schlussfolgerungen ziehen zu wollen. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll auch eigenes Personal erhalten. Der bislang zur SWK beorderte Beamte Stephan Minor und dessen Kollegen werden wieder zur Kommune zurückkehren. Der Vertrag zur Betriebsführung mit der SWK Aqua muss entsprechend geändert werden. Wie sich das in Euro und Cent auswirkt, ist noch unklar.

Minor betont, dass in Krefeld grundsätzlich nicht bürgerunfreundlich kalkuliert werde. Die Topographie der Stadt sei zum Beispiel mit wenig natürlichem Gefälle ungünstig und treibe die Kosten beim Bau der Kanäle in die Höhe, und das wirke sich negativ auf die Gebühr aus. Bei den so genannten kalkulatorischen Kosten schreibe Krefeld von den für die Gebührenzahler günstigen Anschaffungskosten ab. Die Kommune dürfte dies auch von den höheren Wiederbeschaffungskosten tun — macht sie aber nicht.

Zinsüberschüsse führten zu Missverständnissen

Auch der überhöht erscheinende Zinssatz von sieben Prozent bei der kalkulatorischen Verzinsung sei rechtlich einwandfrei — politisch sicherlich zu diskutieren. Allerdings befinde sich die Stadt Krefeld im Nothaushalt und sei gehalten, die ihr möglichen Einnahmen auch zu erzielen.

Auch das oft in die Kritik geratene Erzielen der Überschüsse bei der Abwassergebühr lasse sich erklären, sagt Minor. Er räumt ein, dass die Art und Weise der Kommunikation in der Vergangenheit geeignet gewesen sei, Missverständnisse zu provozieren. Bei den Überschüssen von rund sieben Millionen Euro handelte es ich nicht um Gebührenüberschüsse im Sinne des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG), sondern nach dem Handelsrecht, weil ein Eigenbetrieb etwa wie eine GmbH zu bilanzieren sei.

Demnach resultierte der Überschuss aus dem so genannten Zinsdelta aus kalkulatorischen Zinsen, die der Stadt zustehen, und dem Zinsaufwand. Tatsächliche Gebührenüberdeckungen sind den Gebührenzahlern entsprechend dem KAG in den Folgejahren wieder zugute gekommen. "Praktisch kamen solche Überdeckungen kaum vor, weil wir die Klärwerkkosten von den Schmutz- und Niederschlagswassermengen unabhängig ansetzen können", sagt Minor. So konnte die Stadt mit ihren Abwassergebühren quasi regelmäßig Punktlandungen hinsichtlich der Kosten und der Einnahmen hinlegen.

(RP)
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