Krefeld Abrissverfügung - Rentner plant Protestmarsch ab Kölner Dom

Krefeld · Aus Protest gegen den drohenden Abriss seines Gartenhauses im Krefelder Landschaftsschutzgebiet will Günther Jülich am Dienstag vom Kölner Dom aus zu einem Protestmarsch aufbrechen.

 Günther Jülich 2012 mit dem Bollerwagen, mit dem er in der City Solidaritätsunterschriften gesammelt hat. Der neue Wagen ist deutlich größer.

Günther Jülich 2012 mit dem Bollerwagen, mit dem er in der City Solidaritätsunterschriften gesammelt hat. Der neue Wagen ist deutlich größer.

Foto: T.L.

Jülich fühlt sich von der Stadt Krefeld ungerecht behandelt: Während er sein selbst ausgebautes Gartenhaus abreißen müsse, gebe es um ihn herum "privilegierte Nachbarn", die durch "dubiose Zugeständnisse" (Jülich) bei größeren Bauten bevorzugt würden. "Diese Handlungsweise erinnert mich an Klassenunterschiede im Mittelalter", sagt Jülich, der im Mai 71 Jahre alt wird. Adresse des Gartenhauses: An der Lunie 17a im Orbroicher Bruch.

Seit zwei Jahren streitet Jülich mit der Stadt. 2012 hatte er seinen Protestmarsch angekündigt und rund 1700 Solidaritätsunterschriften gesammelt (wir berichteten). Nun will er ernst machen und nach monatelangem Training am 6. Mai am Kölner Dom aufbrechen. Jülich will einen selbst gebauten, 100 Kilogramm schweren Handkarren mit sich führen, in dem er auch übernachtet. Dem Mann will nicht in den Kopf, dass er ein 60 Quadratmeter großes Häuschen abreißen muss, während um ihn herum große Bauten stehen.

Zur Historie laut Jülich: 1997 hat er auf einem von seinen Eltern gekauften Grundstück ein 120 Quadratmeter großes Treibhaus in ein halb so großes Gartenhäuschen umgebaut - ohne Bauantrag. Er habe im Laufe der Zeit auf Anweisung der Stadt sogar einen Kanalanschluss legen müssen. Als er das Haus vermieten wollte, untersagte die Stadt die Nutzung des Hauses - und der Stein kam ins Rollen: Jülich beantragte eine nachträgliche Baugenehmigung; die Stadt lehnte ab. Jülich macht geltend, dass auf dem Nachbargrundstück An der Lunie 19 ein Pferdestall 2005 zu zwei Wohnungen umgebaut worden sei. Auf einem anderen Grundstück sei ein Wochenendhaus durch ein 150 Quadratmeter großes Haus und eine 50 Quadratmeter große Garage ersetzt worden.

Die Stadt weist den Vorwurf "dubioser Zugeständnisse" zurück. Alle Bauten in der Umgebung von Jülichs Grundstück seien keine Schwarzbauten, also genehmigt. Das Gartenhaus-Gelände sei als "private Grünfläche" definiert und dürfe nicht überbaut werden. Das Gartenhaus sei demnach ein klassischer "Schwarzbau" - auch die Hausnummer 17a sei nicht behördlich zugeteilt worden.

"Der Standort liegt im Landschaftsschutzgebiet, in dem die Bebauung unzulässig ist", heißt es strikt. Da keine Befreiungstatbestände vorlägen, "war und ist das Wohnhaus nicht genehmigungsfähig und kann auch nicht geduldet werden"; daraufhin sei das Nutzungsverbot und die Beseitigung des illegalen Gebäudes verfügt worden. Jülich hatte geklagt, seine Klage aber zurückgezogen. Nun versucht er es mit seinem ungewöhnlichen öffentlichen Protest.

(RP)
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