Krefeld Ab morgen: Gelb verboten

Krefeld · Zum 1. Juli wird die Umweltzone verschärft, Fahrzeuge mit gelber Plakette sind nicht zufahrtsberechtigt. Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Seit Einführungen der Umweltzone hat sich der Auto-Bestand stark verändert.

 Die Stadt hat die Verkehrszeichen bereits aktualisiert und die Zeichen für die gelben Plaketten überkleben lassen.

Die Stadt hat die Verkehrszeichen bereits aktualisiert und die Zeichen für die gelben Plaketten überkleben lassen.

Foto: Thomas Lammertz

In der Umweltzone Krefeld wird ab Sonntag, 1. Juli, das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 eingeführt. Dadurch gilt nicht nur ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) und Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette), sondern auch für Fahrzeuge mit gelber Plakette. Die Beschilderung aller Einmündungen in die Umweltzone wurde schrittweise geändert, so dass auf dem Zusatzschild der Umweltzone nur noch die grüne Plakette zu sehen ist.

Wieviel Fahrzeuge sind betroffen?

Allein in der Stadt Krefeld sind 113 691 Fahrzeuge gemeldet. Davon ist mit 99 936 Fahrzeugen der überwiegende Teil mit einer grünen Plakete versehen. Es folgen 8599 Fahrzeuge mit gelber Plakette, die jetzt neu betroffen sind, 1676 Fahrzeuge mit roter Plakette und noch 3480 Autos ohne Plakette.

Hat sich der Verhältnis in den drei Plaketten-Klassen inzwischen verändert?

Dass die Umweltzone wirksam ist, zeigt die Veränderungen der Kfz-Anmeldungen zwischen 2010 und 2011. Während die Zahl der Autos mit grüner Plakette um 5573 Fahrzeuge zugenommen hat, nahmen die Zahlen für gelbe Plakette um 1560 Fahrzeuge ab, für rote Plakette um 1372 und bei keiner Plakette um 171. In Prozentzahlen wird es noch deutlicher: Der Bestand der Fahrzeuge mit roter Plakette in Krefeld hat innerhalb eines Jahres um 45 Prozent abgenommen, bei der gelben Plakette gab es ein Minus von 15,4 Prozent, während die Zahl der Autos mit grüner Plakette um 5,9 Prozent gewachsen ist.

Welche Ausnahmen gelten für Autos mit gelber Plakette in der Umweltzone ab 1. Juli?

Es gibt zwei Ausnahmebereiche: per Antrag oder von Amts wegen. Per Antrag: Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas und Elektroschäden, Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste, Fahrten für notwendige Krankenhaus- und Arztbesuche, Quell- und Zielfahrten von Reisebussen, Fahrten von Berufspendlern zu ihrer Arbeitsstätte, wenn zum Arbeitsbeginn oder zum Arbeitsende keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind, Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, von Wochen- und Sondermärkten, Fahrten für die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen, Schwerbehinderte, die mit Merkzeichen G gehbehindert sind, Sonderkraftfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, Sonderkraftfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- oder Umrüstkosten und geringen Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone, als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten, besondere Härtefälle, etwa der Existenzgefährdung eines Gewerbetreibenden durch ein Verkehrsverbot.

Von Amts wegen: Pkw, Nutzfahrzeuge, Reisebusse, ausländische Fahrzeuge und Fahrzeuge, die technisch nicht nachgerüstet werden können.

Wie wird kontrolliert?

Die Politessen werden im Bereich des ruhenden Verkehrs diese Verstöße ahnden. Es ist aber eine Karenzzeit von drei Monaten vereinbart. In dieser Zeit wird es nur Hinweise, aber keine kostenpflichtigen Verwarnungen geben.

(RP/rl)
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