Situation in Krefeld 666 positive Corona-Tests - 22 Personen infiziert

Krefeld · Der Kommunale Ordnungsdienst musste auf dem Theaterplatz acht Mal Personen ansprechen, weil sie gegen das Kontaktverbot verstießen. Drei Ansprachen an Haltestellen wurden wegen Verstößen gegen die sogenannte Maskenpflicht fällig.

 KOD-Mitarbeiter mussten auf dem Theaterplatz und an Haltestellen wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingreifen.

KOD-Mitarbeiter mussten auf dem Theaterplatz und an Haltestellen wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingreifen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)/Lammertz, Thomas (lamm), Jugendforscht

Sechs weitere Krefelder haben sich in den vergangenen 24 Stunden mit dem Corona-Virus infiziert. Somit stieg die Zahl der positiv Getesteten auf 666. 22 Personen sind aktuell infiziert, 622 gelten als genesen. Niemand muss aktuell mit Corona-Symptomen im Krankenhaus behandelt werden. Durch die neuen Fälle ist auch die Marke der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner leicht gestiegen: Sie liegt nun für die vergangenen sieben Tage bei acht neuen Fällen. 2128 Menschen waren oder sind in Quarantäne, 8495 Erstabstriche wurden genommen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) musste auf dem Theaterplatz acht Mal Personen ansprechen, weil sie gegen das Kontaktverbot verstießen. Drei Ansprachen an Haltestellen wurden wegen Verstößen gegen die sogenannte Maskenpflicht fällig.

Der Krefelder Krisenstab hat die Lage in der Nachbarstadt Moers weiter im Blick. Im Zusammenhang mit den dort in der vergangenen Woche aufgetretenen Infektionen bei einem Dönerproduzenten hat das zuständige Gesundheitsamt Überprüfungen vorgenommen. Die Zahl der hierbei positiv getesteten Mitarbeiter mit Wohnsitz im Kreis Wesel liegt bei 55, alle anderen positiv Getesteten leben in  Duisburg. Angestellte des Moerser Betriebs, die während der Reihentestung nicht vor Ort waren, werden nachträglich kontrolliert. Dies betrifft rund 40 Personen. Da sie sich im Urlaub oder in Elternzeit befinden, werden die Abstriche zu einem späteren Zeitpunkt genommen. Unabhängig davon besteht die Regelung, dass kein Mitarbeiter die Arbeit ohne ein negatives Testergebnis aufnehmen darf. Ergänzend dazu schreibt eine Allgemeinverfügung des Landes NRW vor, dass die Beschäftigten in den Betrieben der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Die neuen Vorgaben gelten ab sofort für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten.

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