Krefeld 61-jähriger Stalker macht seiner Chefin das Leben zum Albtraum

Krefeld · Einsicht oder gar Reue ließ der Angeklagte bei seinem Teilgeständnis nicht erkennen. Urteil: drei Monate Haft auf Bewährung und 1000 Euro Strafe.

Mit SMS, Mails, Briefen und beleidigenden Schmierereien an Wänden hat ein Mann aus Krefeld seiner Vorgesetzten das Leben zum Albtraum gemacht. Die Frau litt unter Angstzuständen und Panikattacken. Sie wechselte sogar die Wohnung, um den Nachstellungen zu entgehen. Am Montag musste sich der 61-jährige Stalker vor dem Krefelder Amtsgericht wegen Nachstellens verantworten. Eine Einsicht oder gar Reue ließ er bei seinem Teilgeständnis nicht erkennen.

Dafür überraschte der Angeklagte mit der Aussage, dass er zuvor eine Beziehung zu dem Opfer gehabt habe. Die Herabwürdigungen seien darauf zurückzuführen, dass die Frau auch Verhältnisse mit anderen Männern eingegangen sei, so seine Rechtfertigung. Außerdem begehe die Frau an ihrem Arbeitsplatz Diebstähle und habe versucht, ihn zu überfahren. Die 51-Jährige schilderte ruhig und zurückhaltend, wie sich das Arbeitsverhältnis in Freundschaft verwandelt hatte und die Beziehung schließlich für sie unerträglich geworden sei. Sie habe den Angeklagten 2010 nach dem Eintritt in die Firma kennengelernt. Dort sahen sie sich täglich, es habe sich ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt. "Das war für mich ganz normal", sagte sie. Der Mann habe sie auch zu Hause besucht, sei aber nie aufdringlich gewesen. Bis er eines Tages forderte, sie solle ihre Bluse öffnen. Das habe sie abgelehnt. Wie der Mann darauf komme, von einer Beziehung zu sprechen, wisse sie nicht. Sie habe bald den privaten Kontakt beendet und sei danach ständig von ihm belästigt und beleidigt worden. Die Angst vor weiteren Nachstellungen habe ihr Leben verändert, sagte die 51-Jährige. "Ich musste ausziehen, das war nicht mehr zu ertragen."

"Das gibt's doch gar nicht", kommentierte der 61-Jährige diese Aussage. Er habe alles für sie gemacht, sogar bei ihr tapeziert und eine Couch gekauft, sagte er fassungslos. Ein halbes Jahr habe er bei ihr gewohnt. Da man ihm nicht glaube, werde er gegen das Urteil, drei Monate Haft auf Bewährung und 1000 Euro Strafe, Widerspruch einlegen. Er könne auch kein Verständnis dafür aufbringen, dass ihm gekündigt wurde, während seine Vorgesetzte weiter in der Firma arbeiten durfte. Daher habe er die Briefe an das Unternehmen geschrieben.

Die Richterin wies ihn zurecht, dass er gegen den Willen keinen Kontakt zu der Frau hätte aufnehmen dürfen. Diese unerwünschte Beharrlichkeit über einen langen Zeitraum - von November 2013 bis Oktober 2014 - sei strafbar. Da die Taten schon lange zurückliegen, sei eine "Strafe am unteren Rand" allerdings ausreichend.

(RP)
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