Krefeld 380-kV-Leitung: Kleingärtner und Stadt klagen

Krefeld · Dieter Lundström, Vorsitzender des Stadtverbands der Kleingärtner, wird stellvertretend für seine Mitglieder Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einreichen, um die geplanten Bodenuntersuchungen der Firma Amprion auf dem Gelände des Kleingartenvereins Tackheide zu verhindern.

 Dieter Lundström, Vorsitzender der Kleingärtner, hat eine Klage vorbereitet, die er an das Verwaltungsgericht Düsseldorf senden will.

Dieter Lundström, Vorsitzender der Kleingärtner, hat eine Klage vorbereitet, die er an das Verwaltungsgericht Düsseldorf senden will.

Foto: T. L.

Die Krefelder Stadtverwaltung will als Grundstückseigentümerin des Kleingartengeländes nun ebenfalls klagen. Ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärte: "Die Stadt Krefeld wird als Grundstückseigentümerin alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Verfügung der Bezirksregierung ausschöpfen und Klage erheben."

 Diese Karte zeigt den Verlauf der Stromleitung von Süden (links) nach Norden – die Leitung tangiert Tackheide und Benrad.

Diese Karte zeigt den Verlauf der Stromleitung von Süden (links) nach Norden – die Leitung tangiert Tackheide und Benrad.

Foto: Amprion

Proteste bleiben ungehört

Die Bezirksregierung bestätigte gestern unterdessen auf Anfrage, dass sie eine sogenannte "Duldungsverfügung" unterzeichnet und damit Betretungsrechte der Firma Amprion gesichert hat. Per Brief waren die Kleingärtner, die Stadtverwaltung sowie einige Privatleute zu Wochenbeginn informiert worden, dass ein von Amprion beauftragtes Unternehmen am 26. September Bodenuntersuchungen in Krefeld für die geplante 380-kV-Leitungen vornehmen will — ungeachtet der Proteste aus Krefeld.

Die Bezirksregierung Düsseldorf wollte gestern nicht mitteilen, für welche Gebiete in Krefeld konkret diese Verfügung gilt. Ein Sprecher der Behörde erklärte: "Die Bezirksregierung hat in zwei Fällen Duldungsverfügungen ausgesprochen. Für welche Bereiche dies gilt, teilen wir nicht mit." Die Kleingärtner hätten aber die Möglichkeit, eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Die Klage habe jedoch keine aufschiebende Wirkung — "diese kann jedoch auf entsprechenden Antrag des Kleingartenverbandes im Wege des Eilrechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnet werden", teilte der Sprecher der Behörde auf Anfrage mit.

Die Stadt Krefeld will diese Möglichkeit ergreifen, wie sie gestern erklärte. Die Kleingärtner müssten allerdings selbst ebenfalls eine Klage und einen Eilantrag einreichen, wie ein Stadtsprecher erklärte. Der Stadt sei eine rechtliche Vertretung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht möglich.

Falls die Kleingärtner die Firma am Betreten des Geländes hindern würden, ohne dass ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt, könnte dies laut Bezirksregierung "gegebenenfalls Maßnahmen zur Durchsetzung der Betretung" zur Folge haben. Klartext: die Polizei würde einschreiten.

Oberbürgermeister Gregor Kathstede erklärt gestern ergänzend zu dem Vorgehen der Firma Amprion: "Die Firma Amprion hatte im Vorfeld der Duldungsverfügung die Stadt Krefeld im Juli 2012 zu privatrechtlichen Verträgen bewegen wollen. Mit Schreiben vom 7. August 2012 und 12. August hat die Stadt Krefeld dies unter deutlichem Hinweis auf den Ratsbeschluss vom 3. Juli 2012 abgelehnt und ein gewünschtes Betreten ausdrücklich nicht gestattet."

(RP/jco)
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