Krefeld: 680 Euro pro Kampfhund 22 Prozent höhere Hundesteuer geplant

Krefeld · Die Stadtverwaltung will die Hundesteuer in Krefeld drastisch erhöhen und insbesondere sogenannte Kampfhunde deutlich höher besteuern. Dies teilt die Stadt in einer Vorlage für den Finanzausschuss mit, die auf Antrag der Fraktion Die Linke erstellt wurde.

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400.000 Euro soll die Erhöhung zusätzlich für den städtischen Haushalt bringen. Schon 2012 hatte die Stadt einen Versuch unternommen, die Steuern zu erhöhen - damals scheiterte sie am Widerstand der Politik.

Das Halten eines Hundes soll künftig 125 Euro pro Jahr statt wie bisher 101,20 Euro kosten, bei zwei Hunden zahlt man 150 Euro pro Hund statt wie bisher 117,70 Euro je Hund, bei drei Hunden und mehr 170 Euro statt wie bisher 134,20 Euro. Im Schnitt bedeutet dies eine Erhöhung um 22 Prozent. Dienstlich genutzte Hund sind von der Steuer befreit.

Erstmals will die Stadt eine Kampfhundesteuer einführen -auch darüber war 2012 ergebnislos debattiert worden. Für das Halten gefährlicher Hunde oder bestimmter Rassen soll man in Krefeld bei einem Hund 680 Euro zahlen, bei zwei oder mehr Hunden jeweils 780 Euro. Nach aktueller Aufstellung der Stadt käme diese Steuer für 300 Hunde in Krefeld in Betracht. Die Halter können allerdings mit dem Hund einen sogenannten "Charaktertest" machen und sich bei Bestehen von der höheren Steuer befreien - 100 haben den Test in Krefeld bestanden. 200 würden also nach neuer Satzungslage besteuert.

Von den 23 kreisfreien Städten in NRW erheben laut Stadt inzwischen 13 Kommunen die "Kampfhundesteuer" bei gefährlichen Hunden und Listenhunden. Der durchschnittliche Steuersatz beim ersten Hund beträgt bei allen Städten 731 Euro. Bei zwei oder mehr Kampfhunden zahlt man in diesen Städten im Schnitt 827 Euro - Krefeld läge mit seinen Steuern also immer noch unter diesem Schnitt.

Die derzeit gültige Krefelder Hundesteuersatzung basiert auf einer alten Hundesteuersatzung des Landes von 1970 - damals gab es noch keine Kampfhundeproblematik. Die Stadt Krefeld sieht bei der aktuellen Krefelder Hundesteuersatzung, die von 1991 stammt, dringenden inhaltlichen Korrekturbedarf. Weil so viele inhaltliche Änderungen nötig waren, entschied sich die Stadt, eine komplett neue Satzung zu formulieren.

In der Begründung heißt es: "Im Vordergrund steht zunächst die ordnungspolitische Zielsetzung der Eindämmung der Hundehaltung im Stadtgebiet." Intensive Hundehaltung führe "zu erheblichen kommunalen Aufwendungen", schreibt die Stadt und führt als Beispiele Gehwegreinigung und Sandaustausch auf Kinderspielplätzen an. Diese Zielsetzung der Eindämmung der Hundehaltung sei seit Jahren in der Rechtssprechung anerkannt, schreibt die Stadt und führt ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 1987 an: "Denn die Hundesteuer wird nicht nur wegen ihres finanziellen Ertrages, sondern in zulässiger Weise auch zu dem Zweck der Eindämmung der Hundehaltung erhoben."

Wichtige Änderungen: Jagdhundehalter sollen künftig Hundesteuer bezahlen - die Stadt geht davon aus, "dass die Haltung eines Jagdhundes außerhalb der hauptberuflichen Tätigkeit einen Aufwand im Rahmen der privaten Lebensführung darstellt." Das private Interesse der Hundehaltung überwiege trotz der öffentlichen Funktion, die der Jagdausübung zukommt.

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Die Stadt verweist außerdem darauf, dass die Jäger seit Januar 2013 in NRW keine Jagdsteuer mehr zahlen müssen. Steuerbefreiung gibt es für Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen. Im Prinzip müssen laut neuer Satzung auch Empfänger von staatlicher Unterstützung volle Hundesteuer zahlen, bisher zahlen sie nur 25 Prozent. Die Stadt führt auf, dass Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, volle Hundesteuer zahlen müssen.

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Foto: dpa, ebe fpt

Einschränkung: Die Hundesteuer könne erlassen werden, "wenn die Einziehung der Hundesteuer die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde." Wenn der Halter den Hund schon hatte, bevor er in wirtschaftliche Bedrängnis geriet, muss er keine Hundesteuer zahlen, allerdings nur bei einem Hund. Für jeden weiteren Hund müsste er Steuern zahlen. 2012 war dieser Vorschlag kassiert worden. Die Fraktionen meldeten damals in dieser Sache "soziale Bedenken" an.

(RP)
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