Krefeld 22-Jähriger aufgrund einer Psychose schuldunfähig

Krefeld · Wegen Freiheitsberaubung und Widerstands gegen Polizeibeamte muss ein 22-jähriger Mann aus Krefeld nicht ins Gefängnis. Er beging die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit. Das Landgericht hat nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Zur Zeit bestehe keine Gefahr weiterer Straftaten.

Der Krefelder sperrte seine Freundin ein und bedrohte sie mit einem Messer. Außerdem setzte er sich gegen Polizisten zur Wehr. Das räumte der zur Tatzeit 20-Jährige gestern vor dem Landgericht ein. Aufgrund einer Psychose war er jedoch nicht schuldfähig, folgerte das Gericht nach dem Gutachten des Facharztes.

Vor Gericht gab der junge Mann das Kerngeschehen zwar zu, an Einzelheiten erinnere er sich aber nicht. Er räumte ein, seine Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung eingeschlossen zu haben, weil er eifersüchtig war. An einem weiteren Tag hatte er sie erneut in seine Gewalt gebracht und sie mit einem Messer eingeschüchtert. Als Polizeibeamte zur Hilfe kamen, wehrte er sich gegen seine Festnahme. Die Taten liegen nun zwei Jahre zurück.

Der 22-Jährige ist bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Schon als Kind sei er durch Straftaten aufgefallen, sagte ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Später habe er an einem Projekt für Wiederholungstäter teilgenommen. Auch einen Arrest verbüßte er bereits. Ein Projekt für schulmüde Jugendliche habe ihn aber wieder auf die richtige Bahn gebracht.

Mehrere Jahre sei danach nichts vorgefallen. Es sei ihm allerdings nicht gelungen, sich aktiv um eine Ausbildung zu bemühen. Der Konsum von Cannabis und Amphetaminen habe in schließlich krank gemacht. Als er seine Freundin bedrohte, habe er Drogen konsumiert und Stimmen gehört. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach sich für den jungen Mann aus. Aufgrund seines Entwicklungsstandes müsse er noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Er schlug eine regelmäßige ambulante Betreuung vor. Es sei zu erwarten, dass der Angeklagte auch in nächster Zeit erwerbsunfähig bleibt.

(BL)
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