Krefeld 12.000 Geschädigte - Prozess um Gewinnspiele

Krefeld · Ein Geschäftsmann hat Lastschriften von vielen tausend Konten abgebucht und damit einen Schaden von mehreren Millionen verursacht. Das Landgericht hat den 52-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. In dem seit August andauernden Prozess wurden viele Zeugen, darunter Geschädigte, Ermittlungsbeamte und Mitarbeiter von Callcentern, gehört. Erst am 14. Verhandlungstag legte der Angeklagte ein Geständnis ab. In das Urteil wurde eine Geldstrafe einbezogen.

Das Gericht sagte, man könne sich nicht auf eine Schadenssumme festlegen. Dazu müsse man genau feststellen, ob die Kunden tatsächlich glaubten, hohe Gewinne zu erzielen oder Angst vor den Folgen bei Nichtzahlung hatten. Ihnen waren nämlich rechtliche Schritte angedroht worden, falls sie den vermeintlichen Verpflichtungen nicht nachkämen. Auftraggeber des Angeklagten sei zunächst ein Krefelder Callcenter gewesen, dessen ehemaliger Inhaber bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Callcenter hatte Eintragungen bei Gewinnspieldiensten und hohe Gewinne versprochen. Nicht einmal ein Bruchteil der Summe wurde angelegt. Der Angeklagte habe die Forderungen zunächst für den Auftraggeber im Wissen, dass diese nicht gerechtfertigt waren, eingezogen, folgerte das Gericht. Er habe gewusst, dass es "verseuchte Lastschriften" seien, sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft ging von knapp 7,5 Millionen Euro Schaden und 12.000 Geschädigten aus. Die Richterin begründete die relativ milde Strafe damit, dass der Angeklagte dem Gericht eine weitere intensive Beweisaufnahme ersparte. Negativ zu werten sei, dass der Geschäftsmann über einen langen Zeitraum ungerechtfertigt Gelder einzog, um Provisionen zu kassieren. Gegen ihn spreche weiter, dass er sämtliche Warnungen in den Wind schlug. Es habe bereits lange vor seiner Festnahme Durchsuchungen seiner Firmen gegeben. Auch habe weder die Inhaftierung des Callcenter-Inhabers noch die Verurteilung zu einer Geldstrafe gegen ihn selber ihn davon abgehalten. Das spreche von Abgebrühtheit.

Der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen wurde gestern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er muss eine Kaution von 50 000 Euro hinterlegen.

(BL)
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