Korschenbroich Wer umzieht, muss auch sein Auto ummelden

Korschenbroich · Rhein-Kreis neuss (-wi) Bei einem Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens ist es ab sofort möglich, sein bisheriges Kraftfahrzeugkennzeichen zu behalten. Das ersetzt aber nicht den Gang zum Einwohnermeldeamt beziehungsweise zum Bürgerbüro im neuen Wohnort. Es besteht weiterhin die Pflicht, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuelle Anschrift in die Papiere eintragen zu lassen. Darauf weist jetzt der Rhein-Kreis Neuss hin. Die Bürger in Korschenbroich und Jüchen können dann wählen, ob sie nach Neuss oder nach Grevenbroich fahren. "Ein automatischer Datenaustausch zwischen den Behörden findet nicht statt", sagt Amtsleiter Klaus Schirm. Nur bei korrekter Anschriftenänderung erhielten die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und das bisher zuständige Straßenverkehrsamt die aktuellen Daten des Halters.

 Er ist der Chef des Kreisstraßenverkehrsamtes: Klaus Schirm.

Er ist der Chef des Kreisstraßenverkehrsamtes: Klaus Schirm.

Foto: KN

Das gleiche gilt, wenn der Halter seinen Wohnsitz innerhalb des Zulassungsbezirks verlegt hat, und auch, wenn er nur innerhalb des Wohnorts in eine andere Straße gezogen ist. Wird die Mitteilung der neuen Anschrift und die Änderung der Fahrzeugdokumente nicht umgehend nach Umzug und Ummeldung am neuen Wohnort vorgenommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld wird dann fällig.

Die Angaben im Fahrzeugregister und in den Zulassungsdokumenten müssen stets aktuell sein, damit im Falle eines Verkehrsvergehens die verantwortliche Person ermittelt werden kann. So soll aber auch gewährleistet werden, dass bei Unglücksfällen Angehörige schnell benachrichtigt werden können. Wenn der Halter trotz Aufforderung seiner Verpflichtung zur Ummeldung nicht nachkommt, kann ihm der Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen untersagt werden.

(RP)
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