Korschenbroich Venten: Geplante Erdgas-Trasse ist grundsätzlich notwendig
Korschenbroich · Die Stadt Korschenbroich hat bislang keine Bedenken zur Leitungsführung erhoben. Der nächste Informationsabend ist am 7. März im Ratssaal.
Eine 215 Kilometer lange Erdgas-Leitung soll bis spätestens 2020 quer durch Nordrhein-Westfalen und auch durch den Rhein-Kreis führen. Das 600-Millionen-Euro-Projekt namens "Zeelink 1" berührt auch die Gemeinde Jüchen und das Stadtgebiet von Korschenbroich. Während Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens bereits die Bezirksregierungen in Köln und in Düsseldorf eingeschaltet hat, um einem Obstbauern die Existenz zu retten, verfolgt man die Gas-Trassen-Planung der Open Grid Europe (OGE) im Korschenbroicher Rathaus etwas entspannter. "Der Bau einer neuen Erdgasfernleitung, für die zurzeit das Raumordnungsverfahren läuft, ist grundsätzlich eine notwendige Maßnahme. Diese ergibt sich aus einer EU-weiten Umstellung der Gas-Arten", erklärte Korschenbroichs Bürgermeister Marc Venten gestern auf Anfrage. Natürlich sei ein solches Vorhaben für die betroffenen Grundstückseigentümer mit Unannehmlichkeiten verbunden. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens soll zunächst der Leitungskorridor ausgewählt werden. "Wir haben als Stadt gegen die vorgeschlagenen Varianten keine Einwendungen erhoben", stellte Venten zur Open-Grid-Planung weiter fest. Allerdings versicherte er auch: "Wir werden das weitere Verfahren wie bisher engmaschig begleiten. So haben Vertreter der Stadt am 2. Februar an einer Info-Veranstaltung des Unternehmens teilgenommen. Laut Ankündigung der Firma soll zudem am 7. März ein Termin mit im Stadtgebiet potenziell betroffenen Grundstückseigentümern stattfinden." Daran schließt sich um 19.30 Uhr ein Info-Abend im Rathaus an.
Kreislandwirt Wolfgang Wappenschmidt ist nicht wirklich begeistert über das Vorhaben: "Das ist ein erheblicher Eingriff in unsere Grundstücke, aber ich sehe auch, dass die Trasse unverzichtbar ist. Es ist insgesamt sinnvoll, die Erdgasversorgung für die Region so sicherzustellen." Den jetzt zwischen der Projektgesellschaft und dem Westfälischen Landschaftsverband geschlossenen Rahmenvertrag begrüßt Wappenschmidt. Was ihm allerdings bei der vorgesehenen Abfindung fehlt, ist eine regelmäßige Zahlung vergleichbar mit einer Pacht. "Aktuell gibt es für die Landwirte nur eine einmalige finanzielle Entschädigung." Das findet er nicht ausreichend. "Wir sind der Meinung, für die Betriebe müsste es für die betroffenen Flächen eine wiederkehrende Zahlung geben", sagt der Kreislandwirt. In dem Fall stellt er sich allerdings vor Open Grid. "Das Unternehmen ist juristisch nicht zu einer Pachtzahlung verpflichtet", erklärt der Kreislandwirt. Für die Einmalentschädigung sieht er die Verantwortung in Berlin: "Das ist im Bundesgesetz leider so geregelt."