Korschenbroich Täter im Fall Daniel D. erneut verurteilt

Korschenbroich · Weil er die intime Beziehung zu einer Uni-Dozentin ausgenutzt hat, um an die Zulassung zum Examen zu kommen, hat das Landgericht Wuppertal zwei zusätzliche Monate Haft verhängt - wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt.

Ein Ziel hat Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert erreicht: Er hat einem Mann, der bis zu seinem 28 Lebensjahr frei von Schuld- und Unrechtsbewusstsein gelebt hat, gezeigt, dass Lügen und Betrügen in den meisten Fällen Konsequenzen hat. Auch wenn die Strafe unterm Strich nicht besonders schwer wiegt. Wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt hat das Landgericht Wuppertal am Donnerstag den mittlerweile 30 Jahre alten ehemaligen Lehramtsstudenten und Aushilfssportlehrer aus Korschenbroich verurteilt, der im Dezember 2013 seinen Cousin Daniel D. an der Kreisstraße 37 bei Büttgen erschlagen hat.

In die Gesamtfreiheitsstraße von nunmehr zehn Jahren und zwei Monaten hat die Kammer das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Sommer 2014 - zehn Jahre wegen Totschlags - einbezogen. Für den Korschenbroicher bedeutet das einen zusätzlichen Eintrag ins Strafregister. Ermittlungen wegen anderer Verbrechen - Vergewaltigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen und Urkundenfälschung - wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingestellt.

Oberstaatsanwalt Baumert forderte gestern eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten für den 30-Jährigen, der - so sah es am Ende auch das Gericht - als plan- und erfolgloser Lehramtsstudent die intime Beziehung zu einer Dozentin ausnutzte, um an die Zulassung zum ersten Staatsexamen zu kommen. Ende 2011, so ließ es der wie bereits im Totschlagsprozess schweigende Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, sei ihm die heute 48 Jahre alte Dozentin von der Uni zur Prüfungsbetreuung vermittelt worden.

"In der ersten Sprechstunde hat es sofort gefunkt", versuchte die Lehrbeauftragte, die inzwischen freiberuflich arbeitet, die verbotene Liaison im Zeugenstand zu erklären. Zweimal, hieß es, habe man sich bis Februar 2012 zu Hause getroffen: einmal bei ihr und einmal bei ihm. Sie sei verliebt gewesen, sagte die 48-Jährige, habe aber schnell gemerkt, dass der damals 26-Jährige nicht "mehr" wollte. Als dem Angeklagten vom Prüfungsamt mitgeteilt wurde, dass ihm für die Zulassung zum Examen fünf Bescheinigungen fehlten, sei die Affäre schon beendet gewesen. Den Gefallen, diese "einfach so" auszustellen, sagte die Dozentin, habe sie ihm schließlich auch aus Mitleid getan: "Weil er sehr verzweifelt gewirkt hat und sagte, dass seine Tante und seine Mutter an Krebs erkrankt seien. Ich kenne diese Situation aus eigener Erfahrung."

"Offenbar", sagt Oberstaatsanwalt Baumert, "fiel die 48-Jährige auf eine weitere Lüge eines Menschen herein, der sein Leben auf Straftaten aufgebaut hat." Denn: Weder Tante noch Mutter waren wirklich schwer krank.

Für die Familie von Daniel D. ging es gestern auch um die Studienlüge des angeklagten Sohnes und Neffen - und damit um das nach wie vor nicht geklärte Tötungsmotiv. "Ich würde Ihnen wünschen, dass Sie irgendwann eine Erklärung bekommen", sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter. "Aber in diesem Prozess werden wir Ihnen die Last nicht nehmen können." Der 30-Jährige ist inzwischen in einer sozialtherapeutischen Anstalt untergebracht.

(NGZ)
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