Korschenbroich Stadtrat benennt Bewerber für das Schöffenamt

Korschenbroich · Der Rat der Stadt Korschenbroich hat in seiner jüngsten Sitzung 57 Frauen und Männer benannt, die in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 aufgenommen werden.

Damit folgt der Rat dem Gerichtsverfassungsgesetz, das in jedem fünften Jahr eine solche Liste für die Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht vorsieht. Wie der Präsident des Landgerichts Düsseldorf mitgeteilt hat, werden letztlich nur 21 Schöffen tatsächlich benannt: 17 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Düsseldorf, zwei Hauptschöffen und zwei Hilfsschöffen für das Amtsgericht Neuss. Da aber die Vorschlagsliste immer die doppelte Anzahl der Schöffen enthalten muss, wäre die Mindestbewerberzahl der Stadt Korschenbroich bei 42 Frauen und Männern gewesen.

Das Schöffenamt kann laut Gerichtsverfassungsgesetz nur von Deutschen ausgeübt werden, allerdings gibt es da Einschränkungen. Wer infolge eines Richterspruchs keine öffentlichen Ämter ausüben darf oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist, ist laut Gesetz ebenso unfähig Schöffe werden, wie wenn gegen ihn wegen einer Tat ermittelt wird, durch die der Verlust öffentlicher Ämter droht. Als eine weitere Einschränkung nennt das Gesetz Eigenschaften der Schöffen, die eine Benennung behindern können. Danach sollte jemand mehrere Voraussetzungen erfüllen, um Schöffe zu werden: Man sollte nicht jünger als 26 Jahre sein, nicht älter als 70 Jahre, man sollte in der vorzuschlagenden Gemeinde wohnen und nicht so krank sein, dass man das Amt nicht ausführen kann. Zudem sollte ein Schöffe keine Schulden haben.

Wer in die Liste aufgenommen wird, sollte auch bereit sein, ein Schöffe zu werden. Im Januar dieses Jahres hatte die Stadt alle angeschrieben: die amtierenden Schöffen der laufenden Wahlperiode und die Bewerber, die beim letzten Mal nicht berücksichtigt wurden.

(FR)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort