Korschenbroich Stadt wehrt sich gegen neuen Windpark

Korschenbroich · Die Bezirksregierung Düsseldorf legt im Regionalplan eine neue Fläche für Windkraftanlagen fest. Die befindet sich zwar auf Jüchener Gemeindegebiet, aber auch in unmittelbarer Nähe zu Schloss Liedberg. Der Stadtrat greift das Thema auf.

 Mit den Plänen der Bezirksregierung wollen sich die Korschenbroicher nicht anfreunden: Sie wollen keinen Windpark zwischen Schloss Liedberg und Schloss Dyck. Der Stadtrat will in seiner Sitzung am 13. Februar entsprechend reagieren.

Mit den Plänen der Bezirksregierung wollen sich die Korschenbroicher nicht anfreunden: Sie wollen keinen Windpark zwischen Schloss Liedberg und Schloss Dyck. Der Stadtrat will in seiner Sitzung am 13. Februar entsprechend reagieren.

Foto: LB

Die Überraschung hielt Amtsleiter Dieter Hoffmans bis zum Ende zurück. Dann wurde er im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung umso deutlicher. So gehe es nicht, wetterte er. Stein des Anstoßes: Die im Regionalplan festgelegten neuen Gebiete für Windkraftanlagen. Zwar gibt es auf dem eigenen Stadtgebiet keine Veränderungen, es bleibt bei den ausgewiesenen Zonen in Kleinenbroich und Glehn.

Doch in der Nachbargemeinde Jüchen — direkt zwischen Schloss Dyck und Schloss Liedberg — plant die Bezirksregierung im Regionalplan eine neue Fläche für einen Windpark. Es sei "ein Unding", dies zwischen diesen beiden "touristischen Highlights" auszuweisen, so Hoffmans. "Da müssen auch wir tätig werden", sagte er.

Ein Regionalplan legt Nutzungsmöglichkeiten von Freiflächen für einen Zeitraum von 15 Jahren fest. Entsprechend der Zielsetzung der NRW-Landesregierung, bis 2020 mindestens 15 Prozent der nordrhein-westfälischen Stromversorgung und bis 2025 sogar 30 Prozent durch erneuerbare Energien zu decken, werden im Landesentwicklungsplan (LEP) entsprechende Flächen zur Verfügung gestellt. Für das Planungsgebiet der Bezirksregierung Düsseldorf sind es 3500 Hektar. Aus den früheren Konzentrationszonen, die noch in der Hand der Städte und Gemeinde lagen, sind dabei sogenannte Vorranggebiete geworden, für die Windkraftanlagen zugelassen werden müssen.

Dadurch wurden die Voraussetzungen laut Dieter Hoffmans aufgeweicht. "Denn nun muss sich ein Investor das Recht auf eine Zone nicht mehr einklagen", erläuterte der Amtsleiter dem Ausschuss. Albert Richter (SPD) regte an, mit einem offiziellen politischen Beschluss gegen die Pläne im erwähnten Gebiet zwischen den beiden Schlössern vorzugehen und darüber auch sofort die örtlichen Kreistagsmitglieder in Kenntnis zu setzen.

Korschenbroich und Jüchen teilen sich einen Wahlkreis für den Kreistag, außerdem wird auf Kreisebene Stellung zum LEP bezogen. Die Verwaltung wird in die nächste Sitzung des Stadtrats am 13. Februar dazu einen Beschlussvorschlag einbringen. Der Zeitplan der Bezirksregierung sieht vor, dass dort bis zum 28. Februar Stellungnahmen zum Entwurf des LEP möglich sind. Viele Wünsche der Stadt Korschenbroich sind in der Planungsphase auch bereits aufgenommen worden.

Weitere Punkte: Im Raderbroicher Feld werden 8,5 Hektar als "Allgemeine Siedlungsfläche" für Wohnbebauung und nicht-lärmendes Gewerbe ausgewiesen, eine als Industriegebiet geplante Fläche im Westen der Stadt soll auch dementsprechend umgewandelt werden. In Glehn soll eine Fläche ausgewiesen werden, auf der zum Beispiel Einrichtungen von zentral-öffentlicher Bedeutung — wie ein Schwimmbad — errichtet werden können.

(NGZ)
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