Korschenbroich Stadt soll Spielhallen stoppen

Korschenbroich · Spielhallen sind Korschenbroichs Politikern in der Stadt nicht sonderlich willkommen. Doch nach der Rechtslage sind Ansiedlungen schwer zu stoppen. Eine geplante im Gewerbegebiet Korschenbroich soll dennoch verhindert werden.

Ein 352 Quadratmeter großes Entertainment-Center will sich im Gewerbegebiet Korschenbroich niederlassen. Die geplante Adresse: Räume, die frei werden, wenn das Autohaus Dresen von der Mühlenstraße in einen geplanten Neubau am anderen Ende der Ortsdurchfahrt umzieht.

Ein Antrag für eine solche Nutzungsänderung der Räume liegt der Stadtverwaltung vor. Doch Politik und Verwaltung wollen das Center mit zwei Spielkonzessionen dort nicht. Um der Spielhalle im Ex-Autohaus einen Riegel vorzuschieben, beschloss der Planungsausschuss des Stadtrates gestern Abend, den Bebauungsplan für das Areal zu ändern.

Begründung: Eine Spielhalle stehe der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets als "attraktiver Stadteingangsbereich" entgegen und senke das Niveau des Umfelds. Nach einem Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans könne der Antrag des Spielhalleninteressenten zurückgestellt werden, sagt die Stadt.

Ein Gutachten könnte helfen

Klingt nach juristisch komplexer Materie — und ist es auch. Denn die Rechtslage macht es der Stadt nicht leicht, die Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern. Bei der Bauleitplanung dürfen lediglich städtebauliche Erwägungen eine Rolle spielen. "Mit ihrer Hilfe können deshalb zum Beispiel keine jugendgefährdenden oder die Spielsucht fördernden Nutzungen ausgeschlossen werden", so die Stadtverwaltung.

Eine Kommune könne mit Hilfe des Baurechts keine eigene, von den Gesetzen der Bundesrepublik abweichende "Vergnügungsstättenpolitik" betreiben. In Gebieten, deren Bebauungspläne vor 1990 aufgestellt wurden, sind Spielhallen grundsätzlich zulässig — Ausnahme: reine Wohngebiete. Wurde der Bebauungsplan ab 1990 aufgestellt, sind Spielhallen nur außerhalb von Gewerbegebieten und sogenannten Kerngebieten unzulässig.

Um die Ansiedlung einer Spielhalle in an sich zulässigen Gebieten aus städtebaulichen Gründen dennoch zu untersagen, muss die Stadt schon mit besonders guten Argumenten nachweisen, warum das nötig ist. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen muss sie dazu ein Gutachten präsentieren, das Bereiche definiert, wo Spielhallen zugelassen werden können und wo nicht. Ein solches Gutachten hatte der Ausschuss mit den Stimmen von CDU und SPD in Auftrag gegeben, bevor er sich dem Antrag für die geplante Spielhalle an der Mühlenstraße widmete.

Die Kosten für das Gutachten betragen laut Stadt mindestens 10 000 Euro. Ein Betrag, der die FDP fragen ließ, warum die Stadt ihn zahlen solle, da doch nach Auskunft der Stadtverwaltung der Bundestag Anfang 2012 es mit einer Gesetzesänderung womöglich erleichtere, Spielhallenansiedlungen zu untersagen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung allerdings dem Ausschuss noch keine Details der geplanten Ansiedlung an der Mühlenstraße dargestellt.

CDU und SPD wollten sich nicht darauf verlassen, dass der Bundestag tatsächlich bald das Gesetz ändert. Die beiden Fraktionen hatten mit einem Ende Mai formulierten Antrag eine generelle Diskussion über Spielhallen angestoßen.

Eine weitere Sorge der CDU: Wegen der möglichen Gesetzesänderung könnten sich etliche Spielhallenbetreiber animiert sehen, zuvor schnell noch Genehmigungen zu beantragen.

(RP)
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