Korschenbroich Stadt lehnt Bußgeldkatalog für Hundehalter ab

Korschenbroich · Macht es Sinn, einen Bußgeldkatalog zu erlassen, in dem beispielsweise geregelt wird, was es kostet, wenn "Herrchen" oder "Frauchen" die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht beseitigen? Das Ordnungsamt hatte sich informiert und bei anderen Städten nachgefragt. Das Ergebnis: Einen Bußgeldkatalog hat keine der sechs Kommunen, die auf die Anfrage geantwortet haben, erlassen. Und in Korschenbroich wird es auch keinen geben.

Im Hauptausschuss hat Bürgermeister Marc Venten die Ausschussmitglieder jetzt aufgeklärt: "Auch ohne einen derartigen Bußgeldkatalog können wir selbstverständlich Verwarngelder verhängen, und die können auch in einem Bußgeldverfahren münden." Und er fügte hinzu: "Bei uns werden die gleichen Verstöße geahndet wie beispielsweise in Willich und Düsseldorf, wo es einen Bußgeldkatalog gibt." Was aus seiner Sicht gegen einen Bußgeldkatalog spricht: "Derzeit hat jeder Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum - dieses Ermessen sollte durch einen Bußgeldkatalog nicht eingeengt werden."

Ordnungsdezernent Thomas Dückers gab ein Beispiel dafür, dass die Möglichkeit, bei der Festlegung des Verwarngeldes zu differenzieren, Sinn macht: "Es ist gravierender, wenn der Hundekot im Sandkasten eines Kinderspielplatzes zurückgelassen wird als auf einem Gehweg." Dies müsse sich in der Höhe des Bußgeldes widerspiegeln. Albert Richter (SPD) regte an, stärker auf Hundebesitzer zu achten, die ihren Pflichten nicht nachkommen.

(barni)
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