Korschenbroich Regeln für Blumenschmuck auf Friedhöfen geändert

Korschenbroich · Die neue Friedhofssatzung soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. Mai verabschieden. Eine einstimmige Empfehlung dafür gab es jetzt im "Gemeinsamen Betriebsausschuss" der Städtischen Eigenbetriebe Stadtpflege und Abwasser. Im Wesentlichen wurden redaktionelle Formulierungen angepasst, die die Änderung des Bestattungsgesetzes von Juli 2014 erforderlich machte. "Die Neufassung stützt sich in der Hauptsache auf die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes", erklärte der Beigeordnete Georg Onkelbach.

Seit 2012 wurden in der Friedhofssatzung unter anderem pflegende Grabarten aufgeführt und angeboten. Einige dieser alternativen Bestattungsformen haben sich bewährt, die Möglichkeit von Rasenwahlgrabstätten mit Pflanzstreifen wurde hingegen nicht gewünscht. Das Angebot von Urnenrasen-Reihengräber in Glehn-neu wurde aus der Satzung gestrichen. "Die Kapazität auf dem Friedhof Gehn-neu ist ausreichend", begründete Stadtpflege-Chef Thomas Kochs die Änderung. Zudem betonte er: "Die fortlaufende Weiterentwicklung der Bestattungskultur wurde bei der Neufassung berücksichtig."

Neu im Pflegebereich ist auch der Passus, den Trauerschmuck spätestens nach vier Wochen einer Bestattung zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Stadtpflege berechtigt, diesen ohne Nachfrage zu entsorgen. "Ich finde das unwürdig", sagte Josef-Peter Fels (SPD) und warb dafür, die Trauerfrist von sechs Wochen einzuhalten. Mit der Frist von vier Wochen konnte sich hingegen Hans-Willi Türks (CDU) anfreunden: "Vier Wochen reichen völlig aus, danach sehen die Blumengebinde nicht mehr schön aus." Thomas Kochs zeigte für beide Hinweise Verständnis, merkte aber auch mit Blick auf das Gesamtbild der Friedhöfe an: "Es ist auch unwürdig, wie manches neue Grab nach vier Wochen aussieht."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort