Prozess gegen Korschenbroicher Bußgeld für Metzgermeister wegen Geflügel-Mortadella

Düsseldorf/Korschenbroich · Welche Nährwerte die Geflügel-Mortadella eines Korschenbroicher Metzgermeisters enthält - das war einer Amtsrichterin in Düsseldorf am Mittwoch keineswegs wurscht.

 Der Schriftzug „Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf“ hängt an der Fassade des Landgerichts an der Werdener Straße (Symbolbild).

Der Schriftzug „Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf“ hängt an der Fassade des Landgerichts an der Werdener Straße (Symbolbild).

Foto: dpa/Marcel Kusch

Laut EU-Vorschrift müssen bei abgepackter Ware nämlich nicht nur die Inhaltsstoffe angegeben sein, sondern auch eine Auflistung der Nährwerte. Davon fanden Prüfer aber nichts, als sie abgepackte Mortadella des Senior-Meisters im April 2018 kontrollierten.

Doch wegen Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht jetzt 100 Euro Buße und weitere 109,50 Euro als Auslagen und Gebühren zu zahlen – das verweigerte der Metzgermeister: „Weil wir das als Kleinbetrieb nicht brauchen. Und von den Kunden fragt auch keiner nach!“ Was Brüssel einst als Kennzeichnungspflicht für vakuum-verpackte Wurst eingeführt habe, könne man höchstens „von der Industrie verlangen“, sagte der Korschenbroicher.

Die Richterin verwies darauf, dass EU-Vorschriften nicht erst ab einer bestimmten Firmengröße gelten, sondern für alle Betriebe – also auch für die Metzgerei des 79-Jährigen. Der blieb aber dabei, dass ein Bußgeld „falsch und nicht üblich“ sei: „Auf die Kosten“, betonte er, „kommt es mir nicht an, sondern aufs Prinzip.“ Also beantragte er direkt nach der Verurteilung zu 100 Euro Buße die Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er will nun seinen Fall bis vor das Oberlandesgericht (OLG) bringen.

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