Rhein-Kreis Neuss Ordnungsamt warnt vor Teerkolonnen

Rhein-Kreis Neuss · Vor umherziehenden Handwerkern und so genannten Teerkolonnen, die im Kreis Neuss an der Haustür ihre Arbeit anbieten, warnt das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss.

Bei Haustürgeschäften hätten dubiose Dachdecker einen ihrer Auftraggeber bestohlen und in Einzelfällen sogar bedroht, so die Kreisverwaltung. Eine irische Teerkolonne habe sich nach getaner Arbeit geweigert, eine ordnungsgemäße Rechnung für die handwerkliche Leistung auszustellen.

Dabei sind Handwerker verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen, sagt das Kreisordnungsamt. Auch der Auftraggeber hat Pflichten: Wer als privater Bauherr seine Handwerkerrechnung nicht zwei Jahre aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Er muss die fällige Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und mit einem Bußgeld rechnen. So kann Schwarzarbeit erheblich teurer werden als die Leistungen eines legalen niedergelassenen Handwerkbetriebes, warnt das Ordnungsamt. Es warnt deshalb davor, Haustürgeschäfte über Handwerksleistungen abzuschließen.

Für weitere Informationen und die Meldung dubioser Handwerker und Teerkolonnen stehen die Mitarbeiter einer Abteilung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit des Rhein-Kreises Neuss unter den Telefonnummer 02181/601-3220 und -3223 zur Verfügung.

Verdachtsfälle können auch den Dienststellen der Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02131 3000 und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Krefeld unter den Rufnummer 02161 598619, -660 und -664 angezeigt werden.

(RP)
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