Korschenbroich Mehr Missbrauchsschutz in Jugendarbeit

Korschenbroich · Ehrenamtliche, die für anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig sind, müssen bald ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Mit einem Leitfaden will das Kreisjugendamt in Korschenbroich über das Vorgehen aufklären.

 Marion Klein, Reinhard Giese (Mitte) und Andreas Bendt präsentieren in Korschenbroich den Leitfaden, mit dem das Kreisjugendamt Vereine über die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz informiert.

Marion Klein, Reinhard Giese (Mitte) und Andreas Bendt präsentieren in Korschenbroich den Leitfaden, mit dem das Kreisjugendamt Vereine über die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz informiert.

Foto: Lothar Berns

Der Schritt soll Kinder vor Übergriffen schützen: Wer wegen sexuellen Missbrauchs und ähnlich gelagerter Straftatbestände vorbestraft ist, darf zukünftig nicht mehr als Ehrenamtlicher mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das besagt das Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Das Kreisjugendamt in Korschenbroich — auch zuständig für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen — arbeitet an der Umsetzung des Gesetzes und steht im Kontakt mit den betroffenen Trägern. Das Kreisjugendamt hat dafür in Kooperation mit den Ämtern der Städte Kaarst, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch einen Leitfaden erarbeitet, der den Trägern bei der Umsetzung helfen soll.

Der Ablauf sieht so aus: Die freien Träger müssen eine Vereinbarung mit dem Jugendamt unterschreiben, dass sie sich von allen für sie tätigen Ehrenamtlern ab 14 Jahren alle fünf Jahre das erweiterte Führungszeugnis vorlegen lassen. So soll sichergestellt werden, dass niemand für sie arbeitet, der wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden ist. Reinhard Giese, zuständig für die Abteilung Jugendarbeit und Jugendschutz, geht davon aus, dass am Ende 40 bis 45 Vereinbarungen von freien Trägern vorliegen werden. Bis Ende des Jahres soll dieser Prozess voraussichtlich abgeschlossen sein.

Für die jeweiligen freien Träger bedeutet das, dass sie eine Person benennen muss, die Einblick in das erweiterte Führungszeugnis der Ehrenamtler erhält. Das Dokument müssen die Ehrenamtler beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes beantragen — denn nur so ist es kostenfrei. Die zuständige Person im Verein erhält dann einen Einblick in das erweiterte Führungszeugnis und bezeugt, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen. Gespeichert werden schließlich lediglich Name, Datum, Geburtsdatum und der Vermerk, dass keine Einträge vorliegen.

"Das ausgearbeitete Konzept ist transparent und für die Träger leicht zu handhaben", sagt Marion Klein, Leiterin des Kreisjugendamts. Andreas Bendt, zuständig für Jugendarbeit und Jugendschutz, verweist darauf, dass die Kooperation mit den Ämtern in Kaarst, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch für gleiche Bedingungen für die freien Träger im Kreis sorge. Lediglich die Stadt Neuss hat eine eigene Lösung erarbeitet. Im Gegensatz zu Neuss haben sich die beteiligten Jugendämter dazu entschlossen, alle Ehrenamtler der freien Träger miteinzubeziehen — ganz gleich, ob sie beispielsweise an mehrtägigen Ausflügen mit Kindern und Jugendlichen teilnehmen oder nicht.

In den Gesprächen mit den betroffenen Vereinen bekommen die Mitarbeiter des Jugendamts auch Sorgen der Vereine mit. So bestünden Ängste vor überbordender Bürokratie oder vor einem Generalverdacht. Um diese Befürchtungen aus dem Weg zu räumen, suche das Amt weiter Kontakt mit den freien Trägern und bietet eine Informationsveranstaltung an.

(NGZ)
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