Politik in Korschenbroich Zwei neue Denkmäler in der Stadt

Korschenbroich · Der Planungsausschuss tagt am 11. September und trifft die Entscheidung darüber.

Das Kleinenbroicher Pfarrhaus soll unter Denkmalschutz gestellt werden.

Das Kleinenbroicher Pfarrhaus soll unter Denkmalschutz gestellt werden.

Foto: Detlef Ilgner/Ilgner Detlef (ilg)

Für seine nächste Sitzung hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege der Stadt Korschenbroich wieder mehrere Tagesordnungspunkte vorgenommen. Treffen wird sich der Ausschuss am Dienstag, 11. September, ab 18 Uhr im Ratssaal an der Don-Bosco-Straße 6. Die Sitzung des Ausschusses ist öffentlich. Jeder, der mag, darf als Gast daran teilnehmen. Unter anderem wird der Ausschuss beschließen, dass das alte Kleinenbroicher Pfarrhaus an der Hochstraße 26 und ein Fachwerkhaus an der Nordstraße 26 in Kleinenbroich in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen werden. In beiden Fällen hat der Landschaftsverband Rheinland die Anträge gestellt.

Das alte Pfarrhaus ist im Türsturz inschriftlich auf das Jahr 1858 datiert und wurde noch vor dem Bau der katholischen Pfarrkirche St. Dionysius errichtet. Das Pfarrhaus ist Teil des historischen Ortskerns in Kleinenbroich und wichtiger Bestandteil der kirchlichen Bauten, die das Zentrum der Gemeinde prägen. Das Pfarrhaus ist das älteste kirchliche Gebäude, das im Umfeld Bezug auf die etwas jüngere Kirche nimmt. Es steht an zentraler Stelle innerhalb des kirchlichen Ensembles, wo es mit seiner Fassade vor jüngeren Bauten der Pfarrei hervortritt. Die äußerlich schlichte Erscheinung des Pfarrhauses sei sowohl funktions-, zeit- als auch regional-typisch, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Im Schutzumfang enthalten ist das Äußere des Pfarrhauses in Substanz, Erscheinungsbild und Konstruktion sowie der in Teilen tonnengewölbte Keller. Ebenso zählt die historische Binnenkonstruktion, die mit der Fassade baulich verbunden ist und mit dieser eine konstruktive Einheit bildet, zum Schutzumfang dazu.

Das Fachwerkwohnhaus an der Nordstraße 28 wurde vermutlich zu Beginn des 17. Jahrhunderts errichtet. Es wird davon ausgegangen, dass es sich ursprünglich um ein Wohn-Stall-Haus handelte beziehungsweise, dass möglicherweise der westliche Teil des Hauses zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde. Das Gutachten des LVR konstatiert wissenschaftliche, architektur-historische und gefügekundliche Gründe für eine Unterschutzstellung. Im Schutzumfang enthalten sind das Äußere und Innere des Objektes in Substanz, Konstruktion und Erscheinungsbild.

Weitere Themen der nächsten Sitzung des Planungsausschusses sind Änderungen der Bebauungspläne für den Ortskern in Korschenbroich, das Alte Rathaus und das Neubaugebiet Niers-Aue. Auch die Erweiterung der Brauerei in Neersbroich steht auf der Tagesordnung. Die Politiker diskutieren zudem die Bebauungspläne für Steinhausen und das Gebiet östlich der K35.

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