Korschenbroich: Wie geht es weiter mit der Johannes-Wolf-Straße? Rat entscheidet direkt über Straßen-Umbenennung

Korschenbroich · Seit bekannt geworden ist, dass der 1993 verstorbene Pfarrer Johannes Wolf minderjährigen Jungen sexualisierte Gewalt angetan hat, soll der Straßenname in Kleinenbroich verschwinden. So ist der weitere Ablauf.

 Von 1950 bis 1974 war Johannes Wolf Pfarrer in Kleinenbroich. Als Seelsorger war er viel länger in der Gemeinde tätig: von 1945 bist 1984.

Von 1950 bis 1974 war Johannes Wolf Pfarrer in Kleinenbroich. Als Seelsorger war er viel länger in der Gemeinde tätig: von 1945 bist 1984.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Die GdG Korschenbroich hat am Montag offiziell Antrag auf Umbenennung der Johannes-Wolf-Straße gestellt. Eine Zusammenfassung der Abläufe.

Wie kam es zur Johannes-Wolf-Straße? 1993 hatte der damalige Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde St. Dionysius in Kleinenbroich kurz nach dem Tod von Pfarrer Johannes Wolf den Antrag gestellt, die Straße nach ihm zu benennen. Der Kulturausschuss beschloss daraufhin ein Jahr später einstimmig und ohne Stimmenthaltung die Umbenennung der Straße.

Wer beschließt die erneute Umbenennung? Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, muss nach dem Antrag der GdG ein Beschluss über die Umbenennung durch das zuständige politische Gremium gefasst werden. Dies ist in Korschenbroich grundsätzlich der Ausschuss für Sport, Kultur und Jugend. In Abstimmung mit den Fraktionen sei laut Verwaltung jedoch beabsichtigt, dass der Rat die Thematik an sich zieht und bereits in seiner nächsten Sitzung unmittelbar entscheidet.

Wie ist der weitere Ablauf? Die Umbenennung der Straße wird im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht. Die Verwaltung informiert alle erforderlichen Institutionen. Das Tiefbauamt beschafft neue Straßenschilder. Das alte Straßennamenschild bleibt für eine Übergangszeit von einem Jahr vor Ort, der Straßenname bleibt dabei rot durchgestrichen sichtbar.

Werden die Anwohner informiert? Die Eigentümer der Grundstücke, die an die Straße angrenzen, erhalten einen Bescheid mit der Zuteilung der neuen Adresse. In dem Bescheid werden Vermieter aufgefordert, ihre Mieter über die Adressenänderung zu informieren. Wie die Stadt weiter mitteilt, fallen für die Anwohner keine Kosten für die notwendige Umschreibung der Ausweisdokumente (Personalausweise, Pässe, Führerscheine) an. Es ist beabsichtigt, für die Bewohner der Straße einen gesonderten Termin in zeitlicher Nähe zum Stichtag der Umbenennung im Bürgerbüro zu reservieren, an dem die Umschreibungen erfolgen können.

Gibt es bereits Ideen für einen neuen Straßennamen? Das Stadtarchiv erarbeite aktuell Namensvorschläge, teilte die Stadt mit. Darüber hinaus können auch Vereine, Fraktionen oder Bürger Namensvorschläge einreichen. Die Pfarrgemeinde St. Dionysius regt an, die Straße aufgrund der Nähe zum Kirchengebäude nach dessen Architekten Vincenz Statz zu benennen.

Wie reagiert die Stadtverwaltung? Die Betroffenheit darüber, dass es auch im Gebiet der heutigen Stadt Korschenbroich ganz offenbar einen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gegeben hat, sei groß, so die Stadt. Bürgermeister Marc Venten unterstützt den Antrag auf Umbenennung daher ausdrücklich: „Auch wenn die Umbenennung für die Anwohner natürlich mit Aufwand verbunden ist, verbieten es die beim Bistum Aachen aktenkundigen Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Pfarrer von Kleinenbroich und das daraus ersichtliche Leid der Opfer, dass die Straße weiterhin nach ihm benannt bleibt.“

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