Wahlausschuss Korschenbroich Pescher Wahlbezirk muss nach Urteil größer werden

Korschenbroich · Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Regeln für die Gebietseinteilung verschärft. Die Stadt Korschenbroich muss nachjustieren. Am 22. Januar tagt daher erneut der Wahlausschuss.

 Blick in ein Wahllokal bei der Landtagswahl 2017 in NRW.

Blick in ein Wahllokal bei der Landtagswahl 2017 in NRW.

Foto: Lisa Kreuzmann

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshof (VGH) Nordrhein-Westfalen hat Folgen für die Kommunalwahlen in Korschenbroich. Der VGH hatte am 20. Dezember nicht nur entschieden, dass die Stichwahl nicht abgeschafft werden darf. Sondern auch strengere Regeln für die Wahlbezirkseinteilung verabschiedet. Demnach ist es nicht mehr zulässig, dass Wahlbezirke hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 15 Prozent vom rechnerischen Durchschnitt der Stadt abweichen. Es sei denn es gibt hierfür besondere Rechtfertigungsgründe. Zuvor waren noch Abweichungen von bis zu 25 Prozent möglich.

In der Stadt Korschenbroich betrifft die Neuregelung als einzigen von insgesamt 19 Wahlbezirken den nördlichen Pescher Wahlbezirk 320. Um den neuen Kriterien zu entsprechen, müsste er über mindestens 1498 Einwohner verfügen. Nach der bisherigen Einteilung waren es jedoch nur 1410.

Die Stadt hat daher für Mittwoch, 22. Januar, um 18 Uhr zu einer erneuten Wahlausschuss-Sitzung in den Ratssaal an der Don-Bosco-Straße 6 geladen. Hierin sollen die Hausnummern 1 bis 49 an der Südseite der Pescher Straße statt der 310 nun ebenfalls dem Wahlbezirk 320 zugeordnet werden. Dieser erfüllt dann mit 1499 Einwohnern so gerade eben die neuen Kriterien. Auch Wahlbezirk 310 bleibt mit 1543 Einwohnern oberhalb der Mindestgrenze.

„Mit einer Verschiebung innerhalb einer Straße konnte mit geringem Personal- und Sachaufwand ein rechtskonformer Zustand geschaffen werden“, teilt die Stadt auf Anfrage mit. „Es entsteht darüber hinaus kein weiterer, wesentlicher Aufwand.“ Komplizierter wäre es geworden, wenn die einzelnen Korschenbroicher Parteien bereits offiziell ihre Direktkandidaten für die entsprechenden Wahlbezirke nominiert hätten. Das ist nach Informationen unserer Redaktion allerdings bislang bei keiner der antretenden Parteien und Wählergemeinschaften erfolgt.

Der einwohnerärmste Korschenbroicher Wahlbezirk 320 war bereits in der ursprünglichen Sitzung des Wahlausschusses im November um die Straße Am Trietenbroich erweitert worden. „Die Einteilung kann noch atmen“, sagte damals Ordnungsamtsleiter Michael Beyer. Erst Wochen später überraschte ihn das VGH-Urteil.

Auch unter der neuen Gesetzeslage könnte sich die Situation rund um Wahlbezirk 320 jedoch noch weiter entspannen. Dort sei mit einem weiteren Einwohnerzuwachs durch den Bezug des Bauvorhabens an der Kleinenbroicher Straße 1 auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Deuss zu rechnen. Bei vollständigem Bezug aller Wohneinheiten kämen hier weitere 40 bis 50 Einwohner hinzu.

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