Ausschuss tagt am Dienstag Die Stadt Korschenbroich überarbeitet Neubaupläne

Korschenbroich · Bei einigen Bauprojekten müssen die Bebauungspläne geändert werden. Die Verwaltung achtet dabei vor allem auf ihre Gestaltungssatzung. Im Ortskern wird zudem die Vereinheitlichung bei der Gebäudenutzung vorangetrieben.

 An dieser Stelle in Steinhausen plant ein Investor, zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser zu bauen.

An dieser Stelle in Steinhausen plant ein Investor, zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser zu bauen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Der politische Betrieb in der Stadt nimmt wieder Fahrt auf. Am kommenden Dienstag tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege im Ratssaal. Dann wird es vor allem um Bebauungspläne gehen, um die Nutzung bestehender Gebäude sowie um die Gestaltung geplanter Neubauten. Wir haben die Neuerungen zusammengefasst. 

An der Sandkuhle Vor knapp einem Jahr hatte der Ausschuss einem Vorschlag des Rathauses zugestimmt, die Bebauungspläne im Korschenbroicher Ortskern zu vereinheitlichen. Aufgrund dieses Beschlusses muss nun der Bebauungsplan „An der Sandkuhle“ modifiziert werden. So wird für einen kleinen Teil des betroffenen Gebietes – die nördliche Straßenseite der Sebastianusstraße zwischen An der Sandkuhle und Mühlenstraße – das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet (WA) in Kerngebiet (MK) geändert. Wie bei den anderen Bebauungsplänen im Ortskern soll damit ausgeschlossen werden, dass Vergnügungsstätten oder Tankstellen im Gebiet entstehen. Während Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss zulässig sind, soll die Nutzung des Erdgeschosses durch gewerbliche Nutzung geprägt sein. Bestehende Wohnnutzungen im Erdgeschoss haben jedoch Bestandsschutz und wären zukünftig ausnahmsweise zulässig.

Dietrich-Bonhoeffer-Straße Auch in Kleinenbroich soll ein Bebauungsplan geändert werden. Unter anderem bei der Vermarktung der geplanten seniorengerechten Bungalows westlich der Dietrich-Bonhoeffer-Straße hat sich die Notwendigkeit einer Umplanung ergeben. Dabei will die Stadt die Gelegenheit nutzen, zugleich gestalterische Details zu modifizieren. Das führt zu verschiedenen Anpassungen. So soll auf einem Teil der insgesamt 5,9 Hektar großen Fläche durch Doppel- oder Kettenhäuser eine optisch geschlossene Bebauung ermöglicht werden. Zudem soll die gestalterische Festsetzung zu zurückgesetzten, oberen Geschossen aufgenommen werden, damit die Neubauten an der straßenzugewandten Fassade nicht zu massiv wirken.

Schelsener Straße In Steinhausen plant ein Investor zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser. Da es im Umfeld keine weiteren Gebäude mit drei Geschossen gibt, ist das Vorhaben so nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung hat jedoch in Gesprächen mit dem Investor dargelegt, wie eine Genehmigung doch noch möglich ist. Vor allem müssten die oberen Geschosse an der Straße deutlich erkennbar zurückgesetzt sein. Die Änderung des städtebaulichen Konzepts sieht zudem vor, dass die beiden Mehrfamilienhäuser gleich groß sind. Zunächst hatte der Investor ein schmales und ein breites Gebäude vorgesehen. Der Fuß- und Radweg wird entlang der Schelsener Straße verlaufen. 

Glehn-West Ein Mehrfamilienhaus soll auch in Glehn entstehen – auf einem zentralen Grundstück, das seit einigen Jahren brach liegt. Vor diesem Vorhaben bedarf es allerdings ebenfalls einer Änderung des Bebauungsplans. Das Gebäude soll nun zweieinhalb-geschossig gebaut werden, damit es die Gebäude im direkten Umfeld nicht überragt. Dafür darf das Haus entgegen der Gestaltungssatzung eine geringere Dachneigung erhalten.

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