Planungsausschuss Korschenbroich Leerstände im Ortskern der Stadt sollen vermieden werden

KORSCHENBROICH · Der Handelsstandort Korschenbroich soll gestärkt werden.Dafür wurde nun der Bebauungsplan für den Ortskern geändert.

Die Änderung des Bebauungsplanes für den Korschenbroicher Ortskern war nun Thema im Planungsausschuss der Stadt. Zahlreiche Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen von Bürgern waren der Verwaltung zu diesem Thema vorgelegt worden. Bedenken oder Einwände wurden nicht geäußert. Die IHK Mittlerer Niederrhein „begrüßt die geplante Umwandlung von Allgemeinen Wohngebieten in Kerngebiete, da dadurch der Handelsstandort gestärkt“ werde. Der Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege verweist auf mögliche archäologische Relikte. Alle Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen.

Das Plangebiet liegt im Ortskern von Korschenbroich und wird im Nordwesten begrenzt von der Sebastianusstraße, im Nordosten von der Steinstraße und der Pescher Straße, im Südosten von der Adolph-Kolping-Straße und im Südwesten von der Borrenstraße. Ziel der dritten Änderung des Bebauungsplans ist es, das Gebiet nicht mehr nur als allgemeines Wohngebiet festzusetzen, sondern mit Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen sowie öffentlichen Nutzungen den Standort zu stärken.

Eine Diskussion unter den Ratsmitgliedern und Sachkundigen Bürgern entspann sich um die Art der Nutzung: Die Planungsrechtlichen Festsetzung sehen vor, dass die Ortskernbebauungspläne so angeglichen werden, dass Wohnnutzungen als Betriebsleiterwohnungen möglich sind, oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen allgemein zulässig, aber „sonstige Wohnungen“ im Erdgeschoss nur „ausnahmsweise“ eingerichtet werden können.

Eberhard Böhm, Mitglied der Fraktion Die Aktive stellte die Frage, wie und wer über die Ausnahmen entscheide, Wolfgang Houben von Bündnis 90/Die Grünen forderte eine Präzisierung dieser Formulierung. Beigeordneter Georg Onkelbach gab sich verwundert über die Diskussion, nachdem in der Offenlegung aus der Öffentlichkeit keine Bedenken gegen das Vorhaben eingegangen seien. Albert Richter von der SPD gab zu bedenken, dass eine einheitliche Regelung notwendig sei und fügte hinzu, dass „Ausnahmegenehmigungen nicht jeden Tag erteilt werden.“ Schließlich wurde der Beschlussvorschlag, die dritte. Änderung des Bebauungsplans vom Rat der Stadt Korschenbroich als Satzung zu beschließen sowie den Flächennutzungsplan entsprechend den Festsetzung zu ändern, mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

Im Übrigen werden Tankstellen aufgrund der Lage im Ortskern und der Bedeutung für den fußläufig erreichbaren Einzelhandel ausgeschlossen ebenso wie Vergnügungsstätten, da man den sogenannten „trading down“-Effekt befürchtet. Dies bezeichnet die Entwicklung hin zu zunehmenden Leerständen, die entstehen können, wenn hochwertige Angebote durch Billiganbieter ersetzt werden, wie es eine Spielhalle oder ähnliches sein kann.

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