Entlang der Myllendonker Straße in Korschenbroich Rhein-Kreis lässt Bäume in Krötengebieten fällen

Korschenbroich · Im März hat es in Korschenbroich noch eine Baumfällaktion entlang der Myllendonker Straße gegeben. Kreis-Umweltdezernent Karsten Mankowsky verweist auf die Verkehrssicherheit. Der BUND sieht artenrechtliche Anforderungen missachtet.

 Ilona Garbow geht jeden Tag entlang der Myllendonker Straße mit ihrem Hund spazieren. Dabei fiel ihr auf, dass im März an der Straße noch Bäume gefällt worden sind.

Ilona Garbow geht jeden Tag entlang der Myllendonker Straße mit ihrem Hund spazieren. Dabei fiel ihr auf, dass im März an der Straße noch Bäume gefällt worden sind.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

„Es würde mich sehr ärgern, wenn dort Kröten beeinträchtigt worden wären“, sagt Karsten Mankowsky. Der Umweltdezernent des Rhein-Kreises Neuss reagiert damit auf eine Baumfäll­aktion, die entlang der Myllendonker Straße vorgenommen wurde. Ilona Garbow geht dort jeden Tag mit ihrem Hund spazieren. Ihr war aufgefallen, dass Ende März Bäume gefällt wurden. „Die Straße, die von Herrenshoff nach Mönchengladbach verläuft, führt durch ein Landschafts- und Wasserschutzgebiet. Die Bäume standen in Bereichen, in dem Kröten leben und zurzeit wandern“, berichtet Ilona Garbow.

Für Gerd Sack vom Korschenbroicher Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hätte der Kreis die Fällaktion vor dem Termin der Krötenwanderungen machen müssen. „Hier wurden artenrechtliche Anforderungen offenbar nicht überprüft und dadurch missachtet“, sagt Sack. Dabei sei schon früh bekannt gewesen, dass dort Bäume gefällt werden sollten. Diese Beobachtung hat auch Garbow gemacht: „Viele der Bäume waren schon im Februar zum Fällen markiert.“

Nachdem sich Ilona Garbow beim Rhein-Kreis beschwert hatte, bekam sie von Tanja Plümäkers Antwort. Die Diplom-Ingenieurin arbeitet beim Tiefbauamt des Rhein-Kreises und ist dort für die Kreisstraßen zuständig. „Die Arbeiten erfolgten zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, und die Notwendigkeit wurde von einem externen Sachverständigen (Baumgutachter) festgestellt. Der Zeitpunkt der Fällungen (nach dem 28. Februar) ist vorab mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt worden,“ so Plümäkers in ihrem Antwortschreiben. Es sei eine Ausweitung des Fällzeitraumes bis zum 6. April 2019 gewährt worden.

„Das ist eine schwierige Abwägung“, sagt Mankowsky. Laut Bundesnaturschutzgesetz gebe es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Fäll- und Schnittverbote. „Aber wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, gelten Ausnahmeregelungen.“ Bei den Bäumen an der Myllendonker Straße sei nun die Rußrindenkrankheit festgestellt worden. Das ist eine Pilzerkrankung an Ahornbäumen. Deshalb habe man sie „auf Stock“ beschneiden müssen, das bedeutet, dass die Pflanzen bis 15 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten wurden.

„In anderthalb Jahren stehen sie wieder in voller Blüte“, sagt Mankowsky. Es habe die Gefahr bestanden, dass Bäume umkippen und dann Menschen gefährden. Der Dezernent erinnert dabei an einen Unfall im November 2009, als an der Myllendonker Straße ein Baum auf ein fahrendes Auto stürzte. Natürlich hätte man jetzt die Bäume schon früher im Jahr beschneiden können, aber nachdem der Gutachter sich geäußert habe, „mussten wir die Aktion erst einmal ausschreiben. Wir haben ja keinen eigenen Bauhof. Und die entsprechenden Unternehmen haben zurzeit sehr viel zu tun.“ So fiel die Baumfällaktion in die Zeit nach dem 28. Februar.

Für Gerd Sack ist eine Ausnahmeregelung nicht möglich, „das Umweltschadensgesetz steht im Vordergrund“. Der Kreis wisse doch, dass die Brutsaison begonnen habe, es einen Amphibienschutz gebe und „dort auch Tiere leben, die auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen“. Wenn es um die Rote Liste und das Umweltschadensgesetz geht, steht für Karsten Mankowsky in diesem Fall aber der Schutz der Menschen an der Myllendonker Straße an oberster Stelle.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort