Nach Angriff auf Reiterinnen Korschenbroicher Rentner verurteilt

Korschenbroich · Der 83-Jährige soll mit seinem Stock nach zwei Reiterinnen geschlagen haben. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag seine Bewährungsstrafe, reduzierte jedoch das Strafmaß.

Anwalt Felix Menke (l.) verteidigte den 83-Jährigen vor dem Landgericht Düsseldorf.

Anwalt Felix Menke (l.) verteidigte den 83-Jährigen vor dem Landgericht Düsseldorf.

Foto: Kannegießer

Die Zweifel hatten am Ende nicht ausgereicht. Auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf wurde ein 83-jähriger Korschenbroicher wegen einer Körperverletzung in Tateinheit mit einer versuchten Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Immerhin: Das Gericht halbierte das Strafmaß auf sechs Monate und blieb auch bei der Geldstrafe von 500 Euro unter der zuvor in Neuss verhängten Summe. Es dürfte nicht das Ende des Rechtsstreits sein. Der Rentner kündigte nach der Verkündung an, das Urteil beim Bundesgerichthof anfechten zu wollen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 83-Jährige bei einem Waldspaziergang Ende 2018 eine 14-jährige Reiterin und ihre Mutter mit seinem Gehstock angegriffen habe. Die Mutter hatte ihn zur Rede gestellt, weil der Rentner ihre Tochter beim Reiten fotografiert haben soll. Daraufhin habe er zugeschlagen. Die Mutter stürzte und erlitt Prellungen an Schulter und Hüfte. Die Tochter sei nicht getroffen worden, habe aber „immer noch Angst vor älteren Männern“, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung betonte.

Der Anwalt des Beschuldigten, Felix Menke, hatte zuvor vergeblich versucht, das Gericht von einem Freispruch seines Mandanten zu überzeugen. „Alles was objektiv gut gewesen wäre, um hier zur Aufklärung beizutragen, ist nicht gegeben“, sagte Menke in seinem Pladoyer. Und bezog sich dabei auch darauf, dass die Mutter die Tat gefilmt haben wolle. Dann jedoch angab, das Video aus Versehen gelöscht zu haben. Auch eine Reiterkollegin der Frau, die am Donnerstag als Zeugin geladen wurde, konnte keine neuen Erkenntnisse liefern. Aus Sicht des Anwalts stand somit lediglich Aussage gegen Aussage.

Der Beschuldigte bestreitet bis heute die Tat. Er könne nur wiederholen, „dass er so etwas nie machen würde und nie gemacht habe“, sagte er. Er habe nur weitergehen wollen. Der Korschenbroicher trug zunächst ruhig und gefasst vor, redete sich jedoch bald in Rage. Am Ende seiner Einlassung wandte er sich an den Staatsanwalt. „Sie (die Klägerin) hat ein solches Lügenmärchen aufgetischt. Dass Sie das auch noch glauben“, sagte er. Und wurde dabei so laut, dass sein Anwalt einschritt und ihn unterbrach.

Am Ende war jedoch auch das Gericht von den Aussagen der Frauen mehr überzeugt, als von denen des Angeklagten. Zwar sei das bislang vorstrafenlose Leben des 83-Jährigen strafmildernd zu berücksichtigen. „An der Tat gibt es für uns jedoch keinen Zweifel“, sagte der Richter.

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