Korschenbroich Die Arbeit im Stadtrat wird digital

Korschenbroich · Papiervorlagen werden ab dem 1. Januar abgeschafft. Ratsmitglieder bekommen ihre Informationen ausschließlich über einen tragbaren PC, der ihnen zur Verfügung gestellt wird. Der Datenschutz muss gewährleistet sein.

 Zum 1. Januar 2019 stellt die Stadt Korschenbroich ihre Rats- und Ausschussarbeit von analog auf digital um.

Zum 1. Januar 2019 stellt die Stadt Korschenbroich ihre Rats- und Ausschussarbeit von analog auf digital um.

Foto: Pixabay

Zum 1. Januar 2019 stellt die Stadt Korschenbroich ihre Rats- und Ausschussarbeit von analog auf digital um. Zurzeit wird zweigleisig verfahren: Zum einen erhalten die Rats- und Ausschussmitglieder die Beratungsunterlagen in Papierform, zum anderen können die Mitglieder die Themen ihrer Sitzungen auch in digitaler Form auf einem Tablet-PC über eine für den Rat zugängliche Software bekommen.

Nach den ersten Erfahrungen mit der digitalen Welt der Ratsarbeit gab es im Hauptausschuss nun einige Fragen zum Umgang mit der neuen Arbeitsform. Denn zum 1. Januar werden der Rat und die Ausschüsse nur noch digital funktionieren, Papiervorlagen werden dann abgeschafft. Peter Berger (CDU) wies darauf hin, dass es eine logische Folge sei, nun auch die Unterschriften für die Niederschrift in digitaler Form zu hinterlegen, damit sie eingefügt werden könnten. Zudem sagte er, dass man schon jetzt auf freiwilliger Basis auf die Zustellung von Papierunterlagen verzichten dürfe. Für ihn würde das schon jetzt gelten, denn er komme gut damit zurecht.

Patrick Gorzelanczyk vom Referat des Bürgermeisters wies darauf hin, dass digitale Unterschriften zurzeit bei Niederschriften noch problematisch seien. Man müsse hier die Änderung der Gemeindeordnung abwarten. Auf eine Papierzustellung könnte aber jeder schon jetzt verzichten. Zudem würden die Unterlagen im Online-Portal bereitgestellt. Wenn zum Beispiel der Mail-Account eines Ratsmitglieds voll sei, könne er dort auf die Unterlagen zugreifen.

Eine längere Diskussion schloss sich an, als Jochen Andretzky (Bündnis 90/Die Grünen) die Frage stellte, ob man das Wasserzeichen in den digitalen Unterlagen nicht abstellen könne, da dadurch der Text teilweise nicht lesbar sei. Patrick Gorzelanczyk wies darauf hin, dass dieses Wasserzeichen eine optionale Einstellung sei. Es könne abgeschaltet oder auch in seiner Darstellungskraft verändert werden. Dies zu ändern, müsse der Rat entscheiden. Mitglieder aus dem Hauptausschuss empfanden es als störend, dass nicht nur vertrauliche Dokumente, sondern die ganze Unterlage ein Wasserzeichen habe. Schließlich einigte man sich darauf, es mit einer geringeren Druckkraft zu versuchen. Der Bürgermeister hatte angeregt, das Wasserzeichen geschwächt drin zu lassen.

Eine weitere Frage wurde von Jochen Andretzky aufgeworfen: „Wer aus dem Rat ausscheidet, kommt nicht mehr an seine Unterlagen heran.“ Denn dann muss er sein I-Pad wieder abgeben und verliert damit auch den Zugang zu den Beratungsunterlagen vergangener Sitzungen. Peter-Josef Fels (SPD) meinte, wenn man nicht mehr Ratsmitglied sei, dann gelte „Ende und Schluss“. Dann benötige man diese Unterlagen auch nicht mehr. Dem widersprach Wolfgang Houben (Bündnis 90/Die Grünen): „Es gehen auch alle Anmerkungen und Notizen verloren. Sie gehören schließlich dem ausscheidenden Ratsmitglied.“ Das griff Albert Richter (SPD) auf: „Wenn man raus ist, ist man raus. Das gilt doch auch in jedem Unternehmen, aus dem man ausscheidet. Da kommt man auch nicht mehr an die Mails heran.“

Schließlich stimmte der Hauptausschuss einstimmig einer Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zu. Denn dies ist notwendig, um die Geschäftsordnung an die digitale Arbeit anzupassen. Zudem wurden die neuen Regelungen zum Datenschutz aufgenommen. Nun ist festgelegt, dass Einladungen an den Rat und an die Beigeordneten nur noch elektronisch erfolgen. Dabei haben die Ratsmitglieder aber eines besonders zu beachten, was in der Geschäftsordnung genau festgelegt ist: „Vorlagen, die für nichtöffentliche Sitzungen bestimmt sind, können nur dann auf elektronischem Weg übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter auf diese Dateien nicht möglich ist.“

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