Digitale Entscheidung in Korschenbroich Rat überträgt Befugnisse an Hauptausschuss

Korschenbroich · Für die Dauer der weiterhin kritischen Pandemielage hat der Rat der Stadt Korschenbroich beschlossen, seine Entscheidungsbefugnisse vorerst auf den Hauptausschuss zu übertragen.

 Ratssitzung vom 18. Februar 2021.

Ratssitzung vom 18. Februar 2021.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Der Rat der Stadt Korschenbroich hat per digitaler Abstimmung entschieden, dass er seine Entscheidungsbefugnisse für die Dauer der epidemischen Lage auf den Hauptausschuss delegiert. Das hat die Stadtverwaltung am Mittwoch mitgeteilt.

Im Oktober 2020 wurde eine entsprechende Regelung in Paragraf 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Voraussetzung für die Delegierung ist eine festgestellte epidemische Lage von landesweiter Tragweite und die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Rates. Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 18. Februar empfohlen, dieser Regelung zu folgen. Da an der Sitzung jedoch nur 22 Mitglieder teilgenommen haben, konnte die erforderliche Mehrheit – diese umfasst 28 Mitglieder des Rates – nicht erreicht werden.

Die Gemeindeordnung NRW hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, eine Stimmabgabe auch in Textform durchzuführen. Davon haben 37 Mitglieder des Rates Gebrauch gemacht und abgestimmt: 36 haben für die Delegierung gestimmt, damit ist die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.

Die Beschlussvorlage sowie das Protokoll zum Umlaufverfahren sind online im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der nächste Hauptausschuss findet am Donnerstag, 25. März, um 18 Uhr statt. Bürger, die den öffentlichen Teil mitverfolgen oder ihre Anliegen vorstellen möchten, können sich dazu unter der Rufnummer 02161/613102 anmelden. Wie die Verwaltung mitteilt, können nur die ersten 25 Anmeldungen berücksichtigt werden. Mehr Personen lässt das Hygienekonzept in der Aula des Gymnasiums nicht zu.

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