Dritte Runde in Korschenbroich Rat stimmt Lärmaktionsplan zu

Korschenbroich · Die Umsetzung erster Maßnahmen in Korschenbroich wird erst 2020 möglich sein. Die Lärmschwerpunkte sind derweil dieselben geblieben.

Was die Erstellung und Ausarbeitung angeht, so ist die 3. Runde des Lärmaktionsplans für die Stadt Korschenbroich nun abgeschlossen. Der Rat der Stadt stimmte in seiner vergangenen Sitzung dem Entwurf abschließend zu, die aktuelle Version wird nun auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und damit für die Öffentlichkeit digital einsehbar sein. Zudem wird das Amt für Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung ein Druckexemplar haben.

Nun geht es jedoch um die Umsetzung – und dabei um viele Maßnahmen, die bereits im 2013 beschlossenen zweiten Lärmaktionsplan stehen. Viel ist seitdem allerdings nicht passiert, so dass es bislang auch nur eine geringfügige Veränderung in den lärmbelasteten Gebieten im Bereich des Straßenverkehrs gebe, wie es in der aktuellen Fassung heißt.

Die wesentlichen Belastungsachsen sind dieselben geblieben: Rochusstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Raitz-von-Frentz-Straße stehen weiterhin im Fokus. Allerdings wird es keine schnellen Lösungen geben, mögliche Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020 erörtert. Und teure Projekte kann sich die Stadt generell nicht leisten, das hatte die Verwaltung bereits im Umweltausschuss im vergangenen November deutlich gemacht.

Damals hatten Bürger auch Geschwindigkeitsbeschränkungen an Lärmschwerpunkten als ein schnell umsetzbares Instrument gefordert. Dies könnte eine Maßnahme für die L 381 in Höhe Rochusstraße und Friedrich-Ebert-Straße sein. Dort sind zudem die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, etwa durch die Markierung von Schutzstreifen, der Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht zwischen Mühlen- und Regentenstraße sowie eine kurzfristige Sanierung der südlichen Nebenfahrbahn der Friedrich-Ebert-Straße angedacht.

Laut dem neuen Lärmaktionsplan beabsichtigt die Stadt, im laufenden Jahr die Planung von Maßnahmen an diesem Lärmschwerpunkt und deren Abstimmung mit Straßen.NRW anzugehen. Haushaltsmittel für den städtischen Eigenanteil werden für 2020 beantragt.

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