Politik in Korschenbroich Einbahnstraßen sollen für Radverkehr geöffnet werden

Korschenbroich · FDP, Grüne und Aktive werden einen entsprechenden Antrag in der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses stellen. Innerorts könne das Fahrrad das Auto in vielen Bereichen ersetzen.

 Auf einigen Einbahnstraßen dürfen Radfahrer schon in Gegenrichtung fahren. Grüne, FDP und Aktive möchten es auf noch mehr Straßen möglich machen.

Auf einigen Einbahnstraßen dürfen Radfahrer schon in Gegenrichtung fahren. Grüne, FDP und Aktive möchten es auf noch mehr Straßen möglich machen.

Foto: Mangen/Archiv

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr am Dienstag, 4. Dezember, steht unter anderem ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der FDP, Grünen und der Aktiven auf der Tagesordnung. Sie fordern die Aufnahme der Stadt in die „Arbeitsgemeinschaft der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“ vorzubereiten und auf allen Einbahnstraßen im Stadtgebiet Radverkehr in Gegenrichtung zuzulassen. Die Verwaltung solle prüfen, auf welchen noch nicht geöffneten Einbahnstraßen dies möglich ist.

„Das Radfahren trägt auf den Kurzstrecken zur Vermeidung von ungewolltem innerörtlichen Verkehr bei. Deswegen sind Maßnahmen zu begrüßen, die das Radfahren fördern. Hierzu gehört auch die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr. Einbahnstraßen sind für Radfahrer immer dann ärgerlich, wenn geeignete, direkte Verbindungen damit verhindert werden“, heißt es in dem Antrag. Die Möglichkeit, Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr zu öffnen, besteht seit 1997. Untersuchungen hätten ergeben, dass es keine Probleme in Sachen Verkehrssicherheit gebe, erklären die Parteien.

In ihrem Antrag schreiben sie: „Auch die Stadt Korschenbroich hat in den vergangenen Jahren schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zuletzt ist allerdings auf der Berliner Straße das Umgekehrte geschehen. Dort kann man sehen, dass der Bürger, auch aus Gewohnheit, von dieser Möglichkeit, jetzt regelwidrig, Gebrauch macht.“ Nur auf Straßen, auf denen Linienbusse und starker Lkw-Verkehr zu verzeichnen sind, sei diese Regelung nicht durchsetzbar. Eine Mindestbreite der Fahrbahn brauche es nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort