Korschenbroicher Parteien Fraktionen wollen sich gegen Flughafen-Offenlage positionieren

Korschenbroich · Die Pläne zum Ausbau des Düsseldorfer Flughafens sollen mitten in der Corona-Krise zur Bürgerbeteiligung offengelegt werden. Das kritisieren die Parteien im Korschenbroicher Rat und planen eine gemeinsame Erklärung.

 Der Düsseldorfer Flughafen in der Corona-Pandemie.

Der Düsseldorfer Flughafen in der Corona-Pandemie.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Der geplante Ausbau des Düsseldorfer Flughafens sorgt für Diskussionen. Die Initiative „Bürger gegen Abgase und Fluglärm in Korschenbroich“ (BAF) beklagt sich vor allem darüber, dass die Bürgerbeteiligung während der Corona-Krise stattfindet (wir berichteten). Auch in der Lokalpolitik fehlt hierfür das Verständnis.

In Kaarst spricht sich der Stadtrat kommende Woche wohl für eine Einstellung des Planfeststellungsverfahren aus. In Korschenbroich soll zumindest eine gemeinsame Erklärung gegen den Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung verabschiedet werden. So zumindest antworteten die Hauptausschussmitglieder auf die Frage des BAF-Vorsitzenden Steffen Eckart. Dieser hatte zuvor bereits die Fraktionsvorsitzenden kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis war laut Eckart eindeutig: Alle Fraktionschefs seien gegen den Zeitpunkt der Offenlage, die meisten sogar generell gegen den Flughafenausbau.

„Die Reaktionen waren ja so, dass ein Konsens möglich ist“, sagte CDU-Fraktionschef Thomas Siegers im Hauptausschuss. Er schlug vor, im Ältestenrat eine gemeinsame Erklärung vorzubereiten. Er könne sich das gut vorstellen. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Fraktionschef Albert Richter. „Wir unterstützen die Sache“, sagt er. Er sehe keine Schwierigkeiten, eine gemeinsame Erklärung zu unterschreiben.

Kleinere Diskussionen entstanden lediglich über die Dringlichkeit einer solche Erklärung. Jochen Andretzky (Grüne) brachte vor, dass der Einspruch bis 26. Juni erfolgen müsse. Bürgermeister Marc Venten widersprach. Kommunen könnten bis zum 31. Juli Einspruch einlegen. Da die Erklärung jedoch im Hauptauschuss am 25. Juni verabschiedet werden soll, seien beide Fristen einzuhalten.

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