Ausschuss in Korschenbroich Wohnbebauung statt Getreidesilos
Glehn · Die Politik möchte die Pläne der Raiffeisen-Warengenossenschaft verhindern. Für das betroffene Areal stehen zwei mögliche Varianten zur Verfügung.
Die Raiffeisen-Warengenossenschaft Glehn hat für ihren Standort an der Hauptstraße in Glehn vor längerer Zeit eine bauliche Erweiterung beantragt. Unter anderem sollten weitere Silos dazukommen. Die Stadt ist von diesen Plänen nicht begeistert, im Ausschuss für Stadtentwicklung wurden die Weichen dafür gestellt, dass diese Erweiterung nicht mehr möglich ist. Sie fände Wohngebäude zur Arrondierung der Ortsrandbebauung attraktiver als weitere Getreidesilos.
„Wir müssen zu Potte kommen“, mahnte Dezernent Georg Onkelbach. Der Grund: Als Reaktion auf den Erweiterungsantrag wurde eine Veränderungssperre erlassen, so etwas wie eine „Notbremse“, die zeitlich befristet gilt. Wird innerhalb dieser Frist das Areal nicht überplant, müsste die Erweiterung genehmigt werden. Die Verwaltung hat Kontakt mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft aufgenommen mit dem Ziel, im Plangebiet eine Wohnbebauung realisieren zu können. Bislang konnte sich die Genossenschaft nicht zu einem Alternativstandort durchringen, obwohl ihr im Gewerbegebiet „Glehner Heide II“ eine geeignete Fläche angeboten wurde.
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, mit zwei Varianten in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu gehen. Variante 1 sieht eine Wohnbebauung für das Areal der Warengenossenschaft vor, im Plan sind 24 Gebäude eingezeichnet. Variante 2 ist eine Bebauung mit lediglich vier Häusern entlang der Hauptstraße. Der Rest des Areals würde in dieser Variante als Grünfläche oder als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Planungsamtsleiter Dieter Hoffmans machte zweierlei deutlich: Die große Lösung könne nur im Rahmen des städtischen Baulandmanagement umgesetzt werden. Dies würde günstige Bauplätze für Bauwillige bedeuten. Und wenn die Genossenschaft auf ihre Erweiterungspläne verzichte, würde an dieser Stelle gar nichts passieren. Sollte die Genossenschaft einem Baulandmanagementvertrag nicht zustimmen, käme die Variante 2 zum Tragen.