Winter in Korschenbroich Eis und Schnee – Stadt informiert über Pflichten der Bürger

KORSCHENBROICH · Kälte, Eis und Schnee haben auch Korschenbroich fest im Griff. Was insbesondere Grundstückseigentümer zu leisten haben, damit die Menschen sicher unterwegs sein können, darauf hat die Stadt Korschenbroich hingewiesen.

 Wintereinbruch: Die Stadtverwaltung muss die Straßen vom Schnee befreien, Grundstücksbesitzer müssen die Fußwege freiräumen.

Wintereinbruch: Die Stadtverwaltung muss die Straßen vom Schnee befreien, Grundstücksbesitzer müssen die Fußwege freiräumen.

Foto: Denisa Richters

Was ist ausreichend? Grundstückseigentümer müssen die Gehwege ausreichend freihalten. Was als ausreichend gilt, definiert die Stadtverwaltung so: „Bürgersteige sind vollflächig zu räumen, in Fußgängerzonen benötigen Fußgänger einen Durchgang, der 1,50 Meter breit ist“, sagt der Beigeordnete Thomas Dückers.

Wann ist der Schnee zu räumen? Die sogenannte Straßenreinigungssatzung regelt, wann der Durchgang frei sein sollte: Das Schneeräumen und Beseitigen der Glätte muss zwischen sieben und 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise Entstehen der Glätte erfolgen. Nachts gefallener Schnee muss werktags bis sieben Uhr, sonn- und feiertags bis neun Uhr beseitigt sein. 

Womit können Bürger streuen? Auch darauf weist die Stadtverwaltung hin: „Hierbei sind vorrangig abstumpfende Mittel einzusetzen, Streusalz und sonstige auftauende Stoffe sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie zum Beispiel bei Eisregen oder auf tatsächlich starkem Gefälle“, so Dückers. 

Wohin gehört der Schnee? Entfernte Schneemengen sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Fußweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass sie niemanden gefährden oder behindern. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydrantenschächte sind hierbei freizulassen.

Was macht die Stadt? Die Stadtverwaltung ist nach eigenen Angaben verstärkt unterwegs, um Winterdienst zu leisten. Ab drei Uhr morgens seien die ersten Mitarbeiter mit zwei Streufahrzeugen im Einsatz. Drei Fußgruppen im Räum- und Streudienst mit insgesamt elf Mitarbeitern konzentrieren sich auf Fußgängerüberwege, Bushaltestellen oder Bereiche rund um die Kitas und Rathäuser.

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