Amtsgericht Mönchengladbach Korschenbroicher nach Fanschlägerei verurteilt

Korschenbroich · Im Dezember kam es zu einer Massenkeilerei zwischen Fußballfans. Ein Anhänger von Borussia Mönchengladbach wurde nun wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt.

 Die Schlägerei spielte sich im Umfeld des Mönchengladbacher Stadions ab.

Die Schlägerei spielte sich im Umfeld des Mönchengladbacher Stadions ab.

Foto: Jana Bauch / Andreas Krebs

Ein 24-jähriger Mann aus Korschenbroich wurde vor dem Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Vermummungsverbot.

Die Verurteilung erfolgte im Zusammenhang mit einer Massenkeilerei in der Nähe des Mönchengladbacher Fußballstadions. Am 9. Dezember 2018 trafen dort vor dem Bundesligaspiel von Borussia Mönchengladbach und dem VfB Stuttgart rund 100 bis 150 Fans aus Stuttgart auf eine Gruppe Gladbacher Ultras. Die Polizei musste damals Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen, um die Kontrahenten auseinanderzubringen.

Das Gericht folgte im Ergebnis den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese ging davon aus, dass sich der Angeklagte an jenem Dezembertag auf dem Fußweg zum Borussia-Park befunden habe, um sich das Bundesligaspiel anzusehen. Als die Situation zwischen den Fangruppierungen eskalierte, habe der 24-Jährige sich als Teil der Mönchengladbacher Ultras in Richtung der Busse bewegt und durch Aufsetzen seiner Kapuze seine Unterstützung der in seiner unmittelbaren Nähe befindlichen gewalttätigen Personen signalisiert, hieß es in der Anklage. Beim Verlassen des Tatortes habe er sich mit einem Borussia-Schal vermummt.

Bei der Polizei hatten Zeugen damals angegeben, dass die Aggression von den Stuttgarter Problemfans ausgegangen sei. Flaschen seien geworfen worden. Anschließend seien die Gruppen aufeinander losgegangen. Erst nach Eintreffen von weiteren Einsatzkräften sei es gelungen, die Stuttgarter Problemfans dazu zu bewegen, dass sie in ihre Busse stiegen.

Bei dem Einschreiten der Polizei wurden vier Beamte leicht verletzt. Die Identitäten der Stuttgarter Fans wurden festgestellt, ihnen wurde damals der Spielbesuch untersagt und sie traten unter polizeilicher Begleitung wieder ihre Heimreise an.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld gegen einen Strafbefehl über die 40 Tagessätze Einspruch eingelegt. Nur deshalb musste der Fall überhaupt verhandelt werden. Im Verfahren zog der Korschenbroicher seinen Einspruch gegen die Verurteilung zurück. Nun ging es ihm lediglich noch um die Höhe der Strafe. Auch diese wurde vor dem Amtsgericht bestätigt. Lediglich die Höhe der Tagessätze wurde seinem Einkommen entsprechend gesenkt.

(mlat/gap)
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